Mülheim. Nach der Beißattacke in Mülheim, die für einen kleinen Rüden tödlich endete, ist der verantwortliche Hundehalter ermittelt. Es kann teuer werden.
Der Hundehalter, dessen Boxer-Mischling vor einer Woche den kleinen Rüden Pino gebissen und schwerst verletzt hat, wurde gefunden. Nach dem dramatischen Vorfall im Park an der Zastrowstraße in Mülheim-Styrum soll er seinen frei laufenden Hund angeleint haben und einfach weggegangen sein. Zurück blieben Pino - mit einer massiven Rückenmarksverletzung - und eine verzweifelte junge Frau, Tochter der Hundebesitzerin. Sie hatte den Familienliebling abends ausgeführt.
Mülheimerin trauerte um ihren Hund und erstattete Anzeige gegen Unbekannt
Der elfjährige Yorkshire-Terrier-Mischling musste am 18. Juni, dem Tag nach der Attacke, in der Duisburger Tierklinik eingeschläfert werden. Sein Frauchen beziffert die Tierarztkosten auf insgesamt 730 Euro. Sie erstattete Anzeige gegen Unbekannt und versuchte selber, den Hundehalter ausfindig zu machen.
Dies ist inzwischen gelungen - über Bekannte und soziale Medien. Auch das Veterinäramt der Stadt Mülheim wurde eingeschaltet. Dessen Leiterin, Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, sagt: „Der Mann hat es uns gegenüber auch zugegeben.“
Maulkorbpflicht für den Boxer-Mischling
Der Boxer-Mischling darf vorerst nicht mehr frei herumrennen. „Dem Hund wurde ab sofort eine Leinen- und Maulkorbpflicht auferlegt.“ Dem Halter droht ein Bußgeld. Wie hoch es letztlich ausfällt, kann die Amtsveterinärin noch nicht sagen. Es kann gemäß Landeshundegesetz tatsächlich teuer werden: Fahrlässige Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro geahndet, vorsätzliche sogar mit maximal 100.000 Euro.
Um hier das richtige Maß zu finden, den Vorfall genau beurteilen zu können, würden jetzt schriftliche Zeugenaussagen gesammelt und ausgewertet, berichtet Heike Schwalenstöcker-Waldner. „Dabei spielt auch eine Rolle, wie sich der Hundehalter in der konkreten Situation verhalten hat.“
Begutachtung: Ist der Hund wirklich gefährlich?
Zunächst stehe aber die Gefahrenabwehr an erster Stelle, betont Mülheims leitende Tierärztin. Daher die Maulkorbpflicht, die „bis zu endgültigen Klärung und Begutachtung“ des Boxer-Mischlings gilt, der dem zierlichen Pino physisch massiv überlegen war. Sein Herrchen bekommt nun eine amtliche Vorladung, das Gespann aus Mensch und Hund wird begutachtet.
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Das Mülheimer Veterinäramt habe zwei Fachfrauen dafür, die sich auch regelmäßig fortbilden, berichtet Heike Schwalenstöcker-Waldner. Sie müssten ergründen: „Ist es wirklich ein gefährlicher Hund, oder war es eine Ausnahmesituation.“