Mülheim. Ein Dobermann hatte in Mülheim eine Jugendliche mehrfach gebissen. Zeugenhinweise führten die Polizei zum Halter. Über soziale Netzwerke.

Ein Hund hatte in der vergangenen Woche in Mülheim eine Jugendliche in Bein und Rücken gebissen. Die Polizei suchte daraufhin nach dem Halter, den sie nach zahlreichen Zeugenhinweisen nun gefunden hat. Die Stadt Mülheim ordnete ihm am Dienstag einen Leinen- und Maulkorbzwang für seinen Hund an.

Am vergangenen Freitag hatte der Dobermann die 13-Jährige in der Grünanlage Wittkamp angegriffen. Sie spielte dort mit ihrer Schwester an der Seilbahn des örtlichen Spielplatzes, hinter dem Altenheim auf dem Bruch. Der Hund stürmte aus einer Personengruppe auf die Jugendliche zu, der Halter entfernte sich nach Angaben der Polizei mit den Worten „Es ist ja nichts passiert“. Die Angegriffene musste ärztlich versorgt werden. Laut Polizei sind es Fleischwunden gewesen.

Halter auf Bildern in sozialen Netzwerken zu sehen

Kurz nach dem Zeugenaufruf, den die Polizei am Montag startete, wiesen viele Personen auf den Halter hin. „Wir haben sogar nachts über die Leitstelle Informationen bekommen“, sagt Polizei-Sprecher Peter Elke. Der Name des Hundes, „Nero“, soll geholfen haben, den Besitzer zu finden. Der Halter soll in sozialen Netzwerken mit seinem Hund zu sehen gewesen sein. Der Rechtsanwalt des Halters meldete sich inzwischen bei der Polizei. Die Stadt Mülheim ist vom Strafverfahren unterrichtet worden und reagierte am Dienstag mit der Leinen- und Maulkorbpflicht – wie bei jedem Hundebiss.

„Sobald von einem Hund eine Bissattacke ausgeht, verordnen wir sofort einen Maulkorb, damit die Gefahr beseitigt ist. Das gilt nicht nur bei Angriffen auf Menschen, sondern auch bei Raufereien zwischen Hunden“, erklärt Amtsveterinärin Heike Schwalenstöcker-Waldner. Durch den Maulkorb gewinne die Stadt Zeit, den Fall zu prüfen und die Situation zu rekonstruieren. Auch das Wesen des Hundes werde begutachtet.

Vorgehen nach dem Landeshundegesetz

Zu klären ist in der Regel, ob das Tier provoziert wurde, um das Verhalten zu erklären. „In diesem Fall liegen uns bislang keine Hinweise darauf vor“, so die Amtsveterinärin. Dennoch müsse nach Landeshundegesetz geklärt werden, ob es ein Einzelfall war oder vom Dobermann eine Gefahr ausgehe.

Den Halter erwartet ein Strafverfahren, der Fall ist zunächst an die Staatsanwaltschaft gegeben worden. Über den Rechtsanwalt sei laut Polizei aber mit einer Aussage zu rechnen. „Wenn der Angriff des Hundes erklärt werden kann, wird das Strafverfahren eingestellt“, sagt Elke. Auf den Halter kommen die Kosten zu sowie ein mögliches Schmerzensgeld.