Mülheim. . Der 19 Jahre alte Kater Pino wurde am vergangenen Freitag von zwei Hunden angegriffen, doch Besitzerin Karin Patt eilte ihm zur Hilfe. Gerade rechtzeitig wie es scheint, denn “die Hunde hätten meinen Kater sonst totgebissen.“ Laut Patt lief die Hundebesitzerin einfach weg.

„Pino“ guckt schon wieder ganz lebendig, bewegt sich aber noch äußerst vorsichtig. Die Bisswunden am Bauch schmerzen offenbar. Der 19 Jahre alte schwarze Kater hat eine Beißattacke von zwei großen Hunden überlebt.

Es geschah am vergangenen Freitag gegen 5.15 Uhr in der Frühe, berichtet Karin Patt, der „Pino“ gehört. In der Seitenstraße In den Kämpen hatten zwei Hunde auf dem Grundstück der Eheleute die Katze, die sich schon fast ins Haus gerettet hatte, geschnappt und gebissen. Frau Patt war schon wach und konnte dazwischen gehen, der Kater flüchten. „Die Hunde hätten meinen Kater sonst totgebissen“, ist sie überzeugt.

Katze mit Schutzengel

Das verletzte Tier ist inzwischen vom Tierarzt gut versorgt worden, der der Katze einen „Schutzengel“ bescheinigt hat. Fast 400 Euro hat die Behandlung beim Tierarzt schon gekostet, und so ganz ausgestanden ist die Verletzung noch nicht. Doch was Karin Patt am meisten ärgert, ist, dass die Hundehalterin sich von dem Vorfall nichts annehmen, ihr ihren Namen nicht nennen wollte.

Wie die Speldorferin empört berichtet, sei die Hundebesitzerin einfach weggelaufen. „Man muss sich doch seiner Verantwortung stellen“, sagt Karin Patt. Sie hat die Hundebesitzerin inzwischen ausfindig gemacht und angeschrieben. Und den Vorfall einen Tag später dem Mülheimer Ordnungsamt gemeldet.

Wie gefährlich ist so ein Hund?

Das bekommt im Jahr 90 bis 100 Vorfälle dieser Art gemeldet. Kommt bei einer Hundeattacke ein Mensch oder ein anderes Tier zu Schaden, wird immer ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, sagte Stadtsprecher Volker Wiebels. In dessen Rahmen begutachtet dann ein Amtstierarzt den Hund, der gebissen haben soll, um festzustellen, ob es sich um einen Hund handelt, der so gefährlich ist, dass er künftig nur noch mit Leine oder mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden darf.

Zusätzlich werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Etwa dann, wenn Hunde, die zugebissen haben, ohne Leine ausgeführt wurden, wo eine Anleinpflicht gilt. Dann müssen die Halter der Beißer auch noch mit einem Verwarngeld rechnen.

Das war Karin Patt gar nicht wichtig. Sie hat früher ja selbst große Hunde gehalten, weiß, dass die Tiere manchmal einen eigenen Kopf haben und hatte ihre Hunde-Haftpflichtversicherung auch schon mal in Anspruch nehmen müssen „Man hätte doch“, meinen die Eheleute, „diese Sache bei einer Tasse Kaffee ganz in Ruhe regeln können.“