Mülheim. Das Mülheimer Impfzentrum impft Genesene laut RKI-Empfehlung nur einmal. Das genüge zur Immunisierung. In einer Nachbarstadt sah man das anders.
Das Mülheimer Impfzentrum hält sich an die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und gibt den von einer Coronainfektion Genesenen nur eine Impfung anstatt der sonst üblichen zwei. In der Nachbarstadt Duisburg wurden auch Genesene zweimal geimpft.
Geimpft werden sollen Genesene laut der geltenden RKI-Empfehlung frühestens sechs Monate nach der Erkrankung/Infektion. Warum bei der Impfung Genesener eine einzige Dosis ausreiche, wird den Impflingen nicht nur erklärt, man kann sich auch die Mitteilung des RKI durchlesen, die im Mülheimer Impfzentrum ausliegt, erklärt Dr. Stephan von Lackum, der Leitende Impfarzt. „Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion kommt es durch die 1-malige Boosterung durch die Impfung zu einer sehr guten Immunantwort“ - so lautet die Erklärung des RKI, warum bei Genesenen eine einzige Impfung genüge, um ausreichend vor Ansteckung geschützt zu sein. Sowohl im Impfzentrum, als auch in den Mülheimer Praxen, so von Lackum, werde nach den RKI-Empfehlungen gehandelt.
Mülheimer Impfarzt: Zweitimpfung hat für Genesene keinen positiven Effekt
Im Duisburger Impfzentrum sah man das in der Vergangenheit offenbar anders, dort wollte man wohl auf Nummer sicher gehen. Genesene konnten nach Aufklärung einen zweiten Impftermin wahrnehmen. Sie mussten es aber nicht. Bei einer Videokonferenz am Mittwochabend mit 52 Leitenden Impfärzten und dem Ärztlichen Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) wurde diese unterschiedliche Handhabung besprochen und festgelegt, dass eine Impfung nach einer durchgemachten Coronainfektion – nach einem halben Jahr oder später – genüge, teilte Dr. von Lackum am Donnerstag mit.
Über 8000 Genesene allein in Mülheim
Das Bundesjustizministerium hat diesen Fall - vor mehr als sechs Monaten von Corona genesen und nur einmal geimpft - mit in die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene“ aufgenommen. „Gemäß § 2 Nummer 3 Buchstabe b der Verordnung sind daher auch diese Personen geimpfte Personen im Sinne der Verordnung“ heißt es da.
Es gibt allein in Mülheim bereits über 8000 Genesene. Wie weist man als Genesener mit nur einer Impfung den kompletten Impfschutz nach? Impfarzt Stephan von Lackum empfiehlt, neben dem Impfpass mit dem Nachweis der einen Impfung auch die Bescheinigung über den positiven PCR-Test mitzuführen, oder ersatzweise auch die Quarantäne-Anordnung der Kommune.
Der ganze Papierkram dürfte sich aber erledigt haben, wenn der digitale Impfnachweis in Deutschland Fahrt aufgenommen hat.
„Es gibt keine Erkenntnis, dass für Genesene eine zweite Impfung notwendig oder gar besser ist“, betonte der Mülheimer Hausarzt. Eine zweite Impfung schadet aber auch nicht. „Es gibt zwar kein ,Überimpfen’. Aber nach derzeitigem Erkenntnisstand hat die Zweitimpfung auch keinen positiven Effekt“, so von Lackum, der darauf verweist, dass eine nicht notwendige zweite Impfung in Zeiten knapper Impfstoffe dann anderswo als Erstimpfung fehle.
Für das Impfzentrum bekommt man immer zwei Termine. Entschieden wird vor Ort.
„Wir erklären den genesenen Menschen bei der Anmeldung im Mülheimer Impfzentrum, dass sie mit einer Impfung schon ,durch’ sind“, sagt Dr. von Lackum. Beim Ausfüllen des Anamnese-Bogens vor der Impfung muss man auch angeben, ob man zuvor mit Sars-CoV-2 infiziert war. „Die Infektion war dann praktisch die erste Impfung, bei der der Körper mit der Bildung der Antikörper begonnen hat“, erklärt von Lackum. Ein Impfling hatte beim ersten Impftermin die überstandene Infektion sogar verschwiegen, erinnert sich von Lackum. Vor dem zweiten Impftermin wollte die Mülheimerin dann doch lieber über Antikörper aufgeklärt werden und wies nach, dass sie auch zum ersten Impftermin zu den Genesenen gehört hatte. Sie musste ohne zweite Impfung wieder gehen.
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Wer sich online oder per Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung beim Impfzentrum anmeldet, bekommt immer erst einmal zwei Impftermine zugewiesen, bestätigt Christopher Schneider, Sprecher der KVNo. Vor Ort im Impfzentrum werde dann in Absprache mit dem Impfarzt geklärt, wie man dann im Einzelfall weiter verfahre.