Mülheim/Duisburg. Ein Mülheimer muss sich vor Gericht für umfangreichen Drogenhandel verantworten. Er hatte dabei noch eine weitere zwielichtige Einnahmequelle.
Wegen Drogenhandels und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz steht ein 37-jähriger Mann aus Dümpten vor dem Landgericht. Zwischen Mitte 2017 und Januar 2020 soll der Angeklagte nicht nur mit rund 13 Kilo Marihuana gehandelt, sondern auch Geld verliehen haben. Und zwar zu Wucherzinsen.
So soll er sich zusätzlich zu den Drogengeschäften, die ihm vor allem den eigenen Konsum finanzierten, eine weitere dauerhafte Geldquelle von einigem Umfang verschafft haben.
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880 Gramm Marihuana für den Verkauf, 120 Gramm für sich selbst und einen Freund
In den Niederlanden soll der 37-Jährige regelmäßig ein Kilo Marihuana bestellt haben. Dann traf er sich mit dem Lieferanten in Mettmann, Düsseldorf und Oberhausen, wo Geld und Drogen die Besitzer gewechselt haben sollen. Der Angeklagte zahlte 5,50 Euro pro Gramm und verkaufte für 7,50 Euro an Stammkunden im Raum Mülheim. Allerdings nur 880 Gramm eines jeden Kilos. 60 Gramm konsumierte er selbst. Weitere 60 Gramm überließ er zum Freundschaftspreis einem Mittäter, mit dem er zusammen wohnte.
Die ungewöhnlich exakten Angaben in der Anklage erklären sich zwanglos damit, dass der Angeklagte bereits nach seiner Festnahme detaillierte Angaben machte. Der bereits erwähnte Mitbewohner der offenbar recht kriminellen WG in Dümpten soll auch in die Kreditgeschäfte verwickelt gewesen sein. Beide Männer sollen sich abgesprochen haben, wenn sie abwechselnd Kredite an Menschen vergaben, die aufgrund unfreundlicher Lebensumstände sonst nirgendwo noch Geld bekommen hätten.
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Mülheimer verlangte Wucherzins von zehn Prozent – pro Monat
Dafür fielen die Zinsen für die vier- bis fünfstelligen verliehenen Beträge allerdings auch etwas höher aus: In der Regel wurden zehn Prozent pro Monat auf die geliehene Summe fällig. Oder es wurde vereinbart, dass am Ende des Darlehenszeitraums, der selten mehr als einige Monate umfasste, einfach das Doppelte der geborgten Summe zurückgezahlt werden musste.
Der Angeklagte ließ zu Beginn des Prozesses seinen Verteidiger reden. „Mein Mandant hat ja bereits im Ermittlungsverfahren das Wesentliche eingestanden“, so der Anwalt. „Auch hier gibt er zu, mit Drogen in nicht geringer Menge gehandelt und Kredite vergeben zu haben.“ Allerdings müsse die Anklage an der einen oder anderen Stelle „noch ein wenig korrigiert“ werden. Das soll bei einem Fortsetzungstermin Ende des Monats geschehen. Dann soll nach bisheriger Planung auch bereits ein Urteil verkündet werden.