Mülheim. Mülheim liegt fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100. Ab Freitag fällt die Ausgangssperre weg, Click & Meet ist erlaubt. Ein Überblick.
Die Mülheimer dürfen ab Freitag wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit vor die Tür. Die Bundesnotbremse ist weggefallen. Das hat die Stadt Mülheim am Mittwochnachmittag bekannt gegeben. Tatsächlich war damit gerechnet worden, nachdem der Inzidenzwert fünf Tage hintereinander unter 100 lag. Die notwendige Allgemeinverfügung des Landes bestätigte es.
Mülheimer dürfen sich ab Freitag über umfangreiche Lockerungen freuen
Mülheim hat eine Achterbahnfahrt hinter sich im Infektionsgeschehen. Vom Corona-Hotspot des Ruhrgebietes hat es die Stadt innerhalb kürzester Zeit geschafft, den Wert der Sieben-Tages-Inzidenz unter die 100 zu drücken. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nun über Lockerungen freuen.
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Die Zahl der Neuinfektionen ist stark zurückgegangen, die Inzidenz liegt an fünf Werktagen in Folge unter dem Schwellenwert 100, was Erleichterungen bei den Corona-Regeln bringt. Am Mittwoch war es allerdings wieder etwas eng geworden: Die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut kletterte auf 97,9.
Neue Coronaschutzverordnung gilt dann ab Samstag
Es hat gereicht, um die Notbremse außer Kraft zu setzen. Am Freitag gelten damit wieder die Regelungen der früheren Coronaschutzverordnung des Landes, so Kerstin Kunadt, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes. Am Samstag tritt eine neue Fassung dieser NRW-Schutzverordnung in Kraft, die zu weiterer Entspannung führen kann. Die Inzidenz bleibt auch dann das Maß aller Dinge: Bei Werten von über 100 gilt die Bundesnotbremse, unter 100 ein zweistufiges Verfahren. Weitere Infos gibt es auf der städtischen Homepage.
Durch die „besondere Verordnungslage“, so die Stadt, wandten sich am Freitag viele Menschen mit Fragen ans Ordnungsamt. „Was gilt nun für wen?“, wollten sie wissen. „Und ab wann?“ Drei Kollegen, so berichtete Kerstin Kunadt, hätten am Brückentag seit sieben Uhr früh Anrufe entgegengenommen. „Es klingelt ohne Unterlass.“
In Städten mit stabiler Inzidenz unter 100 sollen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ab Samstag wieder ohne Termin – aber zum Teil mit negativem Test – shoppen gehen können, Außengastronomie und Hotels dürfen wieder mit Einschränkungen öffnen.
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Am Freitag gelten noch folgende Regeln:
- Die Ausgangssperre wird aufgehoben.
- Treffen im öffentlichen Raum sind wieder erlaubt für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt). Aber: Partys und vergleichbare Feiern bleiben weiterhin untersagt.
- Geschäfte des Einzelhandels und Reisebüros dürfen wieder ohne tagesaktuellen negativen Schnelltest besucht werden. Allerdings muss weiterhin ein Termin gebucht werden (Click & Meet). Nach Auskunft der Stadt gilt dies zumindest für den Freitag. Es ist maximal ein Kunde auf 40 Quadratmetern zugelassen.
- In Geschäften des täglichen Bedarfs dürfen mehr Kunden eingelassen werden: Bis 800 Quadratmeter Fläche darf sich ein Kunde auf zehn Quadratmetern aufhalten, ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern einer pro 20 Quadratmetern. Aktuell gelten die doppelten Werte. Weiterhin gilt Abstands- und Maskenpflicht.
- Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Aktuell dürfen es nicht mehr als fünf Kinder sein. Sport im Freien ist bei einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
- Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen mit Terminvereinbarung, Maskenpflicht und einer begrenzten Besucherzahl öffnen. Auch Fensterkonzerte sind wieder erlaubt.
- Solarien dürfen öffnen. Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken und Bordelle bleiben dagegen geschlossen.
- Körpernahe Dienstleistungen sind unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.
- Der Betrieb von Fahrschulen, Bootsschulen und Flugschulen sowie die Abnahme von theoretischen und praktischen Fahrprüfungen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.
Friseurbesuch wieder ohne Test erlaubt
Ab Freitag dürfen auch Kosmetikstudios wieder öffnen. Hier bleibt es bei der Abstandsregelung, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit von Kontakten.
Das Gleiche gilt für den Friseurbesuch, der dann auch ohne negativen Coronatest wieder erlaubt ist.
Falls die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, etwa bei der Bartrasur oder kosmetischen Gesichtsbehandlung, müssen die Kunden weiterhin einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen. Ausnahme: Vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.
Das Personal braucht dann alle zwei Tage einen negativen Test und muss eine Atemschutzmaske tragen.
Mit Spannung wird vor allem auf die Gastronomie geschaut. Am Freitag dürfen in Mülheim noch keine Gäste bewirtet werden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach kann es am Wochenende losgehen.