Mülheim. Nach dem Brand in einer privaten Kita in Mülheim sind die Räume immer noch verrußt, und es gibt Ärger. Der Vermieter hat inzwischen gekündigt.
Der 22. November 2020, ein Samstag, war ein schwarzer Tag für das Kindertagespflegenest „Die kleinen Entdecker“ an der Kämpchenstraße. Ein Feuer brach dort aus und richtete erheblichen Sachschaden an. Seitdem ist mehr als ein Vierteljahr vergangen, und es ist unwahrscheinlich, dass die Einrichtung an dieser Adresse noch einmal öffnet.
Mülheimer Kita-Leiterin bekam Kündigung: „Jetzt stehen wir da“
Denn der Eigentümer des Mehrfamilienhauses hat den dreijährigen Mietvertrag zum 30. September fristgerecht gekündigt. Sehr zum Ärger von Margarete Protze, die die kleine Kita leitet: „Jetzt stehen wir da“, sagt sie. Für die neun betroffenen Kinder hat sie eine Notbetreuung im eigenen Haus organisiert: Sie wurden auf zwei andere Tagespflegenester verteilt. Mit ihrer Firma Kind & Co. betreibt die Mülheimerin insgesamt vier Einrichtungen.
Auch interessant
Anstelle der Kämpchenstraße 55 muss sie sich jetzt einen neuen Standort suchen. Warum? Im Kündigungsschreiben heißt es zur Begründung nur: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da wir insgesamt eine andere Nutzung für das Objekt in Zukunft beabsichtigen.“
Vermieter möchte das Objekt künftig anders nutzen
Was Margarete Protze überdies kritisiert: Die Sanierung der Räume sei noch kein Stück vorangekommen. „Dort ist alles komplett verrußt und schwarz. Ein Sanierer hat im Dezember alles ausgeräumt. Seitdem wurde nichts gemacht.“ Sie präsentiert aktuelle Handyfotos, die das belegen: Das Hauptquartier der „Kleinen Entdecker“ ist teilweise entkernt, Kabel hängen aus der offenen Decke.
Protze erwähnt allerdings nicht die Ursache des Brandes, doch hier liegt wohl der Knackpunkt. Denn nach polizeilichen Ermittlungen hat kein technischer Defekt, sondern eine eingeschaltete Herdplatte das Feuer ausgelöst. Möglicherweise war es fahrlässige Brandstiftung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Stefan Dietrich, der Hauseigentümer, formuliert es so: „Alles deutet darauf hin, dass versehentlich ein Ceranfeld aktiviert wurde, auf dem die Wocheneinkäufe standen.“
Hauseigentümer: Mieterin hat den Brandschaden selbst verschuldet
Dietrich, der als Rechtsanwalt in Essen tätig ist, möchte zu den Kündigungsgründen nicht Näheres sagen, auch nicht zur künftigen Nutzung der Räume. Er spricht beim Brandschaden von einem „hohen fünfstelligen Betrag“. Die Abwicklung über die Versicherung dauere.
Der Bauunternehmer, der den Zuschlag bekommen hat, solle in der kommenden Woche anfangen. „Die Arbeiten werden dann zwei bis drei Monate dauern.“ Bis der Vertrag am 30. September endet, muss die Kita-Betreiberin in voller Höhe Miete zahlen. „Die Mieterin hat den Schaden ja auch verschuldet“, so Stefan Dietrich. Wenn alles renoviert ist, auch das steht im Kündigungsschreiben, kann Kind & Co. die Räume bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter nutzen.
Im selben Wohnhaus, aber mit separatem Eingang, befindet sich noch eine weitere Tagespflege mit neun Kindern: „Die Stubentiger“. Dort ist keine Kündigung eingegangen, neun Kinder und zwei Tagesmütter bleiben. „Zum Glück sind wir nicht betroffen“, sagt eine der Erzieherinnen.