Mülheim. MBI, Wir aus Mülheim und Die Linke fordern Bewegung bei der Mülheimer VHS-Sanierung: Zwei Millionen Euro sollen 2021 in den Brandschutz fließen.

Die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) fordern gemeinsam mit Wir aus Mülheim und Die Linke, dass der städtische Immobilien-Service die Sanierung der VHS an der Bergstraße in sein Investitionsprogramm aufnimmt und zwei Millionen Euro für die Brandschutzsanierung in 2021 zur Verfügung stellt. Einen entsprechenden Antrag haben sie für den Finanzausschuss und die Ratssitzung in der kommenden Woche gestellt.

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Mülheimer VHS: Einigkeit über zukünftige Nutzung möglich

Demnach solle der Gesamtbetrag für die Sanierung und Renovierung davon abhängig gemacht werden, welches Gesamtkonzept für die Nutzung des Gebäudes erarbeitet wird, „und zwar unter Berücksichtigung des Sanierungskonzeptes, das von Herrn Prof. Pfeiffer im Auftrag des Architekten Herrn Teich vorgelegt wird“. Der VHS-Bürgerentscheid müsse umgesetzt werden.

„Das Wie“ habe sich verzögert – auch weil es an einem Konzept für einzelne Sanierungsschritte mangelt. „Da nun ein erster Termin im Gebäude zusammen mit OB Buchholz und Dezernent Mendack bevorsteht, könnte dies in den nächsten Monaten möglich werden“, heißt es in der Begründung des Antrags. Dann könne über die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes Einigkeit erzielt und der gesamte Finanzierungsplan aufgestellt werden.

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Mülheimer SPD nimmt zusätzliche Nutzung in den Blick

Unterdessen hat die SPD für den Rat einen Fragenkatalog an die Verwaltung eingereicht, inwieweit Planungen für die Umsetzung des Bürgerentscheids bestehen und wie sie finanziert werden soll. Außerdem fragt die SPD nach der Fläche, die der VHS-Betrieb an der Bergstraße benötigt mit Blick auf eine mögliche zusätzliche Nutzung neben dem Volkshochschulbetrieb durch beispielsweise eine Kita, die Junior-Uni oder die Hochschule Ruhr-West.

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Die Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS in der Müga hatte kritisch zu bedenken gegeben, dass die VHS weiterhin ihren Charakter behalten und neben dem Seminarbetrieb Raum für öffentliche Veranstaltungen bleiben müsse.