Mülheim. Coronaschutzverordnung: Das Mülheimer Ordnungsamt musste in den letzten Wochen selten eingreifen. Rund 500 Bußgeldverfahren werden bearbeitet.

Fünf Wochen harter Lockdown seit Mitte Dezember. Musste das Mülheimer Ordnungsamt häufig eingreifen? Unerlaubte Partys galt es nicht aufzulösen, aber rund 500 Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung sind inzwischen bei der Stadt anhängig.

"In Mülheim war es überwiegend ruhig im öffentlichen Bereich", bilanziert Kerstin Kunadt, die stellvertretende Leiterin des Mülheimer Ordnungsamtes. Dasselbe gelte auch für den gewerblichen Bereich, wo das Ordnungsamt die Einhaltung der Regeln kontrollierte und Maßnahmen überprüfte. "Die meisten haben sich aber an die Regeln gehalten. Es war ja vieles noch bekannt vom letzten Lockdown im Frühjahr." In einzelnen Fällen bemängelte das Ordnungsamt etwa zu enge Kassenbereiche oder dort fehlende Plexiglasabdeckungen.

Keine Sondereinsätze für den Kommunalen Ordnungsdienst in den letzten Wochen

16 Mitarbeitende des Ordnungsamtes waren im Außendienst in Früh-und Spätschichten auf den Mülheimer Straßen und in Parks unterwegs. "Wir hatten in den letzten Wochen keine Sondereinsätze." Gefühlt sei es zuletzt ruhiger gewesen als im ersten Lockdown ab März 2020, was auch an der kalten Jahreszeit gelegen haben dürfte, schätzt Kerstin Kunadt. "Das Wetter war wohl auch ein Grund." Personelle Hilfe etwa von Sicherheitsdiensten habe es in Mülheim nicht gegeben. Der Außendienst wurde von der Polizei unterstützt. "Die Überstunden sind aber weiterhin auf hohem Niveau, weil wir ja auch in den späten Abendstunden unterwegs sind", so Kunadt.

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Wie viele Bußgeldverfahren derzeit genau in Bearbeitung sind, konnte Kerstin Kunadt noch nicht sagen. Sie spricht von bis zu 500 Verfahren, die in der Behörde allmählich abgearbeitet werden. "Die kommen jetzt erst einmal alle in die Anhörung." Hintergrund sei, dass dafür personelle Unterstützung aus anderen Bereichen der Verwaltung nötig ist. "Und das müssen Menschen sein, die sich mit Bußgeldverfahren auskennen." Auch das Computerprogramm für die Bearbeitung der Verfahren habe die Behörde "ein paar Wochen Zeit" gekostet. Das PC-Programm sei nötig, um die Bußgeldbescheide mit möglichst wenig Personaleinsatz stemmen zu können. "Dafür gibt es ja keine Stellen", so Kerstin Kunadt. Die rund 500 Bußgeldverfahren kämen ja "on top".

Es habe in der Coronaschutzverordnung über 30 verschiedene Verordnungen gegeben, die alle in das Computerprogramm hätten eingepflegt werden müssen. Zum Teil habe es alle zwei Wochen Änderungen gegeben. Zum Vergleich für den Aufwand nennt Kunadt als Beispiel einen neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr: "der kommt eventuell alle fünf Jahre."

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung werden unterschiedlich gehandhabt

In welcher Höhe die Stadt mit Bußgeldern rechnet, dazu konnte die stellvertretende Leiterin des Mülheimer Ordnungsamtes noch nichts sagen. "Ein paar Bußgeldverfahren haben wir zwar schon per Hand gemacht, aber der größte Teil startet jetzt." Jeder Empfänger eines Bußgeldbescheides könne sich zu dem Tatvorwurf äußern, erklärt sie, erst dann würde über die Höhe des Bußgeldes entschieden werden. Zudem bestehe ein Unterschied, ob es sich beim Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung um ein Gewerbe oder eine Privatperson handelt. Bei einem Bußgeld für einen Gewerbebetrieb "kann das schon mal in den Tausender-Bereich gehen", so Kerstin Kunadt.

Privat liegen die Bußgelder, je nach Vergehen, zumeist zwischen 50 und 250 Euro. So koste das Nichttragen einer Schutzmaske dort, wo sie verpflichtend ist, 50 Euro. In Bus und Bahn sogar 150 Euro, wenn sich jemand dem Mundschutz verweigert. Ein Zusammentreffen mit mehr als dem derzeit erlaubten Personenkreis in der Öffentlichkeit werde bis 250 Euro geahndet.