Mülheim. Am 24. August soll in Mülheim das verschobene Strafverfahren gegen zwei Mitarbeiter des Autonomen Zentrums beginnen – begleitet von Protesten.

Mehr als ein Jahr nach dem folgenschweren Polizeieinsatz im Autonomen Zentrum ist jetzt erneut ein Gerichtstermin angesetzt. Der zweite Anlauf im Strafverfahren gegen zwei AZ-Leute wird nicht geräuschlos vonstatten gehen.

Einem Mann und einer Frau aus dem AZ-Team wird vorgeworfen, sich am 8. Juni 2019 heftig gegen polizeiliche Maßnahmen gewehrt zu haben, körperlich und verbal. Beide bekamen Anzeigen wegen Widerstandes und Beleidigung. Sie sollten jeweils vierstellige Geldstrafen zahlen, weigern sich aber und haben Widerspruch eingelegt. Daher kommt es nun zur Verhandlung vor dem Mülheimer Amtsgericht.

AZ-Mitarbeiter weigern sich, vierstellige Geldstrafen zu zahlen

Von Seiten des AZ wurde der Polizeieinsatz von Beginn an als „brutaler Übergriff“ wahrgenommen. Das Autonome Zentrum und seine Unterstützer stellen ihn in eine Reihe mit anderen Beispielen für unverhältnismäßige Polizeigewalt. Schon eine Woche nach dem Vorfall haben sie einen friedlichen Demonstrationszug durch die Mülheimer Innenstadt organisiert und machen jetzt auch vor dem Amtsgericht mobil.

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Eigentlich sollte die erste Verhandlung schon am 11. Mai stattfinden, doch die Covid-19-Pandemie durchkreuzte den Zeitplan. Dem Gericht war das Risiko zu hoch – zahlreiche Prozessbeteiligte und vermutlich großer Zuschauerandrang ließen sich nicht mit den strengen Hygienevorschriften vereinbaren, hieß es im Frühjahr. An der Verschiebung auf den 24. August, 10.30 Uhr, soll jetzt aber wohl festgehalten werden, obwohl die Erschwernisse durch Corona weiterhin bestehen. Das Amtsgericht hat den Termin noch einmal bestätigt.

Demo gegen Polizeigewalt angemeldet

Dass sich reichlich Öffentlichkeit einfindet, dafür will das AZ selber sorgen. Am selben Vormittag ab 9.30 Uhr ist eine Demonstration vor dem Gericht an der Georgstraße angemeldet – für 50 Teilnehmer, wie die Polizei mitteilt. Die Kundgebung richtet sich „gegen Polizeigewalt und Repression“. Die Organisatoren werfen speziell auch der Essener und Mülheimer Polizei vor, „rassistische oder übermäßige Gewalt anzuwenden“. So erinnern sie an einen Einsatz am 18. Juli in Styrum: Dort hatte der Faustschlag eines Polizisten für Empörung gesorgt – gegen den Beamten wird aktuell ermittelt.

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Aber nicht alle in Mülheim finden die Sichtweise des AZ überzeugend. Im Oktober sprach die Leiterin der hiesigen Polizeiinspektion im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung über den Vorfall und von „absoluter Respektlosigkeit“ der AZ-Leute. Nicht nur die BAMH-Fraktion, sondern auch die CDU zeigte sich von diesen Schilderungen nachhaltig beeindruckt. Das Autonome Zentrum musste anschließend fürchten, dass ihm die städtischen Zuschüsse gestrichen werden.

Besondere Einlasskontrolle vor dem Saal

Das Gericht hat jetzt zu klären, ob die beiden AZ-Mitarbeiter – wie die Staatsanwaltschaft behauptet – Polizeibeamte tätlich angegriffen, unter anderem als „Bullenschweine“ beschimpft und bespuckt haben. Oder ob die Polizei – wie das AZ-Team behauptet – mit übermäßiger Gewalt vorgegangen ist. Das Autonome Zentrum kritisiert, dass gegen die beteiligten Einsatzkräfte offenbar nicht ermittelt worden sei. AZ-Sprecherin Joscha Hendricksen erklärt: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Polizeigewalt ist es für uns bezeichnend, dass sich nun Betroffene einem Strafverfahren ausgesetzt sehen.“

Plätze im Gerichtssaal begrenzt

Die Verhandlung beginnt am Montag, 24. August, um 10.30 Uhr im Amtsgericht an der Georgstraße, Saal 118. Die Plätze sind begrenzt.

Im Gebäude müssen Mundschutzmasken getragen werden. Außerdem liegen Listen aus, um bei möglichen Covid-19-Infektionen die Kontakte nachverfolgen zu können.

Aktuelle Sitzungstermine und mögliche Änderungen werden veröffentlicht auf der Website des Mülheimer Amtsgerichtes www.ag-muelheim.nrw.de.

Vor dem Sitzungssaal 118 wird eine besondere Einlasskontrolle eingerichtet, kündigt ein Sprecher des Amtsgerichtes an. Es gibt auch nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Und: „Es ist mit erhöhter Polizeipräsenz vor und im Gerichtsgebäude zu rechnen.“