Mülheim. Der Strafprozess gegen zwei Mitarbeiter des Autonomen Zentrums in Mülheim beginnt nun doch erst Ende August. Das Gericht erklärt, warum.
Eigentlich sollte es am 11. Mai um 11 Uhr starten: das Strafverfahren gegen einen Mann und eine Frau aus dem Team des Autonomen Zentrums. Nun hat das Mülheimer Amtsgericht den Prozessbeginn auf den 24. August verschoben. Grund ist der große Andrang, den man im Gerichtssaal erwartet - in Corona-Zeiten schwierig zu regeln.
Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes erklärt, hat die zuständige Richterin die Verhandlung im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie verlegt. Wegen der "großen Anzahl der Prozessbeteiligten und des zu erwartenden Publikumsandrangs war die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften derzeit nicht sicherzustellen", heißt es zur Begründung. Auf diese Problematik hatte auch das AZ schon im Vorfeld hingewiesen.
Geplante Kundgebung vor dem Gericht ist abgesagt
Zugleich hatte das AZ-Team eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen Polizeigewalt" angemeldet, die am Montag um 10.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude beginnen sollte. Über soziale Medien verbreitete es einen Aufruf "zu solidarischer Öffentlichkeit und Unterstützung im Gericht". Nun wurde die Anmeldung der Demo zurückgezogen. Das AZ erklärt hierzu: "Zwar bleibt das Thema der Polizeigewalt hochaktuell, doch abseits thematischer Gerichtsverhandlungen stellt das Amtsgericht Mülheim diesbezüglich nicht den Hauptadressaten dar."
Der Vorfall, der voraussichtlich im Spätsommer vor Gericht erörtert wird, hat in Mülheim auch politisch für Diskussionen gesorgt. Es geht um einen umstrittenen Polizeieinsatz im Autonomen Zentrum Anfang Juni 2019. Im Nachgang wurden ein 40-jähriger Mann und eine 23-jährige Frau aus dem AZ angezeigt wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen beide wurde laut Amtsgericht am 11. Dezember 2019 Strafbefehl erlassen, beide haben Einspruch eingelegt.
Polizisten angeblich bespuckt und als "Bullenschweine" beschimpft
Laut Staatsanwaltschaft hätten sich die beiden AZ-Mitarbeiter geweigert, als die Polizei ihre Personalien feststellen wollte. Die junge Frau soll die Beamten gestoßen haben. Der Mann, dem auch Beleidigung und tätliche Angriffe vorgeworfen werden, soll nach vorläufiger Festnahme versucht haben, einem Polizisten einen Kopfstoß zu versetzen. Außerdem soll er die Einsatzkräfte als „Bullenschweine“ beschimpft und bespuckt haben, so die Staatsanwaltschaft. Beide seien "erheblich alkoholisiert gewesen".
Das AZ-Team bezeichnet den Einsatz dagegen als weiteres Beispiel für polizeiliche Willkür und Gewalt und solidarisiert sich mit den Angeklagten. Diese sollten Geldstrafen in Höhe von 2000 bzw. 1000 Euro zahlen, lehnen dies aber ab.