Mülheim. Hündin starb bei Wurf in die Ruhr. Verantwortlich dafür soll ein 58-Jähriger sein. Sein Motiv: Mitleid. Am Donnerstag startet der Prozess.
Am Ende eines langen Verfahrens dürfte es ein kurzer Prozess vor dem Mülheimer Amtsgericht werden. Es gibt keine Nebenkläger, es ist bloß ein Zeuge geladen, es gibt nur einen Einzelrichter und keine Schöffen. Es gibt einen Angeklagten. Der Sachverhalt ist einfach: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 58-Jährigen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Zwei Tage vor Silvester des vergangenen Jahres soll der Mann die Hündin eines Bekannten lebendig von der Schlossbrücke in die Ruhr geworfen haben. Deswegen muss sich der 58-Jährige, der seine Interessen von einem Anwalt vertreten lässt, am 28. November verantworten.
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Bei einer Verurteilung wegen des angeklagten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Paragraf 17 Nr. 1 - Töten eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“ - droht dem Mann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Das Höchstmaß liegt bei einem Einzelrichter bei zwei Jahren. Eine mögliche Freiheitsstrafe könnte dann auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Unabhängig von dem Strafverfahren hat die Stadt Mülheim bereits ein generelles Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen den Mann erlassen. Das ist schon länger bestandskräftig, der 58-Jährige hatte darauf verzichtet, dagegen vorzugehen. Das Schreiben erhielt er offenbar vom Besitzer der Hündin, als er dort noch einige persönliche Dinge abgeholt hatte. Der Mann soll, so hieß es, nach dem Vorfall von Mülheim in Richtung Köln verzogen sein.
Obduktion im Veterinäramt: Tier starb an einem Leberriss
Die Anklage der Staatsanwaltschaft liegt schon seit März dieses Jahres vor. Einen ersten Termin hatte das Amtsgericht im August angesetzt, dann aber wieder aufgehoben, weil der Aufenthaltsort des Mannes zeitweise unbekannt war. Später meldete sich dann doch noch ein Verteidiger.
Der Vorfall hatte Ende des vergangenen Jahres für großes Entsetzen nicht nur unter Tierfreunden gesorgt. Spaziergänger hatten die Hündin aus der Ruhr geholt. Da lebte sie schon nicht mehr. Laut einer späteren Obduktion im Veterinäramt Krefeld hatte das Tier beim Aufprall einen Leberriss erlitten, der letztlich tödlich war. Die Untersuchung ergab auch, dass die Hündin schon ein beträchtliches Alter hatte und in einem eher schlechteren Gesundheitszustand war.
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Den Mann konnte die Polizei erst Tage später auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung ermitteln. Um auf seine Spur zu kommen, waren Fotos der toten Hündin veröffentlicht worden. In seinen Vernehmungen sagte der Mann später, er habe aus Mitleid gehandelt, die Hündin sei sehr krank gewesen. Er habe sie von ihren Schmerzen erlösen wollen.
Tierfreunde errichten Gedenkstätte am Geländer der Schlossbrücke
Vor der vorläufigen Festnahme des Mannes durch die Polizei hatten Tierfreunde auf der Schlossbrücke eine kleine Gedenkstätte für die tote Hündin eingerichtet, mit zahlreichen Kerzen vor und Schleifen an dem Geländer. Abgebaut wurde die schon kurze Zeit später. Begründet wurde das damals mit vorhergesagtem schlechtem Wetter und damit einhergehenden möglichen Gefahren für Autofahrer durch die Devotionalien.
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Nach dem Vorfall hatte es in den Sozialen Medien teils wüsteste Beleidigungen gegen den 58-Jährigen gegeben. Die Polizei kündigte damals an, auch deshalb aktiv werden zu wollen. Weitere Verfahren haben sich nach Angaben einer Sprecherin aus diesen Ermittlungen allerdings nicht ergeben.