Mülheim. . Einem 58-Jährigen droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Mann will aus Mitleid gehandelt haben.
Das Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der eine Hündin Ende Dezember lebendig in die Ruhr geworfen haben soll, könnte in absehbarer Zeit am Amtsgericht Mülheim beginnen. Wie dessen Direktorin Susanne Galonska-Bracun auf Anfrage bestätigte, wurde jetzt einem 58-jährigen Mülheimer die Anklageschrift zugestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.
Zwei Tage vor Silvester soll der Mülheimer die Hündin in die Ruhr geworfen haben, Zeugen hatten das tote Tier aus dem Fluss geholt. Laut einer späteren Obduktion im Veterinäramt Krefeld erlitt die Hündin beim Aufprall einen Leberriss, der letztlich tödlich war.
Hinweise aus der Bevölkerung helfen der Polizei
Den Mann konnte die Polizei erst Tage später auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung ermittelt werden. In seinen Vernehmungen sagte er später, die Hündin sei sehr krank gewesen. Er habe sie von ihren Schmerzen erlösen wollen. Zumindest altersbedingte Vorerkrankungen bestätigte auch die Obduktion.
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Wie sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausgestellt hat, ist der 58-Jährige gar nicht der Halter der Hündin. Die gehört einem Bekannten. Der eigentliche Halter sei „schockiert“ gewesen, als er die Nachricht von dem Vorfall erhalten habe, berichtet die stellvertretende Mülheimer Veterinäramtsleiterin Carolin Richter. Offen bleibt, wie alt die Hündin tatsächlich wurde. Nach Angaben des Halters sei sie 21 Jahre alt gewesen. Es wäre ein biblisches Alter und daher eher unwahrscheinlich.
Halte - und Betreuungsverbot von Tieren verhängt
Der 58-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft mit der Tat gegen Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen. Der ahndet das Töten eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“. Das Gesetz sieht hierfür eine Geld- oder eine Freiheitstrafe von maximal drei Jahren vor. Allerdings ist die Tat „nur“ vor einem Einzelrichter angeklagt, der maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängen und diese auch zur Bewährung aussetzen kann.
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Zusätzlich hat die Stadt gegen den 58-Jährige ein komplettes Halte- und Betreuungsverbot von Tieren verhängt. Dagegen kann der Mülheimer allerdings noch Widerspruch einlegen, bis Anfang April läuft die Frist. Der eigentliche Halter hatte zuletzt noch einen weiteren Hund und eine Katze. Deren Lebensverhältnisse wurden nach dem Vorfall amtstierärztlich überprüft. „Aber da ist alles in Ordnung“, sagt Richter.
Das Amtsgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und einen Termin bestimmen. Der könnte innerhalb der kommenden Monate liegen. Die Anklageschrift hat der 58-Jährige per Post an seine letzte Meldeadresse in Mülheim erhalten. Dort soll er allerdings nicht mehr wohnen. Sein aktueller Aufenthaltsort ist zumindest der Stadt nicht bekannt.