Duisburg/Mülheim/Gelsenkirchen. . „Mit voller Wucht“ hatte der 23-Jährige auf seine acht Monate alte Tochter eingeschlagen. Landgericht Duisburg verurteilte ihn wegen Totschlags.

Im Prozess um das acht Monate alte Baby aus Mülheim, das in der Folge massiver Hirnverletzungen Ende April 2018 verstorben war, hat das Landgericht Duisburg dessen Vater am Mittwoch zu neun Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. „Mit voller Wucht“ hatte Corneliu-Nicolae P. (23) seiner Tochter Jasmina „zwei-, dreimal auf den Hinterkopf geschlagen“, stellte Sina Wietrzychowski, Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts, im Urteil fest.

Die 5. Große Strafkammer wertete die Tat als Totschlag. Der 23-Jährige habe zwar nicht klassisch vorsätzlich gehandelt, den Tod des wehrlosen Babys aber zumindest billigend in Kauf genommen. „Er hatte nur ein Ziel: Dass das Kind mit Schreien und Weinen aufhört.“

Mehrfach Reue zum Ausdruck gebracht

Laut dem Angeklagten hatten die Mutter des Kindes – seine Lebensgefährtin (18) – und er vor der Tat Drogen genommen. Von Ecstasy und Cannabis war die Rede. Eine Gutachterin ging dennoch von Schuldfähigkeit aus. Wegen dieser Drogen aber hatte die Mutter wohl nicht reagiert, als der Vater vergeblich versuchte, die weinende Jasmina im Kinderzimmer zu beruhigen. Dass er daraufhin die Nerven verlor, das Kind ins Bettchen warf und zuschlug, wertete die Staatsanwaltschaft als „einmaliges Versagen“. Es gebe keine Belege, dass er das Baby und den etwas älteren Bruder vorab je misshandelt habe.

Der Mülheimer hatte im Übrigen mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er sein Tun bereue. Noch im letzten Wort beteuerte er: „Ich wollte nicht, dass es dazu kommt.“ Er habe seine Kinder geliebt. Ein Zeuge hatte berichtet, wie verzweifelt Corneliu-Nicolae P. war, als Ärzte ihm die Todesnachricht übermittelten: „Er schrie: Gott, warum hast Du mir mein Kind genommen?“

Keine drei Stunden später war das Kind tot

Nicht nur diese Reue werteten die Richter als strafmildernd, auch sein Geständnis kam ihm zugute. Der Vater sei überfordert gewesen, die Tat nicht von langer Hand geplant gewesen, sondern spontan passiert. Außerdem habe er sich anschließend um schnelle Hilfe bemüht. Der 23-Jährige, der mit seiner Familie erst wenige Wochen vor der Tat von Gelsenkirchen nach Mülheim an die Kaiserstraße gezogen war, brachte die Kleine selbst ins nahe gelegene St. Marien-Hospital. Von dort wurde sie kurze Zeit später noch nach Essen verlegt.

Keine drei Stunden nach dem Vorfall war Jasmina tot. Ihre schweren Kopfverletzungen hatten selbst erfahrene Gerichtsmediziner schockiert. Der Schädel war an einer Stelle eingedrückt, an der anderen aufgeplatzt. Das Gehirn war heftig angeschwollen. Die Rechtsmediziner sprachen von massiven Einblutungen. Nur „sehr, sehr heftige“ Gewalteinwirkung und „sehr hohe Schlagintensität“ führten zu solchen Verletzungen, betonte die Vorsitzende. Die Kammer wertete das als strafschärfend – „es war ein schutzloses Kleinkind, das sich nicht zur Wehr setzen konnte“. Auch die Tatsache, dass der 23-Jährige vorbestraft ist und schon früher im Gefängnis saß, musste er sich negativ anrechnen lassen.

Das Urteil ohne Regung entgegengenommen

Ohne sichtbare Regung nahm Corneliu-Nicolae P. das Urteil am Mittwoch zur Kenntnis. Wie an vorherigen Prozesstagen, hörte der ursprünglich aus Rumänien stammende Mann ruhig seinem Dolmetscher zu. Anschließend ging es zurück in die JVA.

>> ENTSCHEIDUNG NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG

Dass er seine kleine Tochter brutal geschlagen hat, hatte der Angeklagte nicht von Anfang zugegeben. Sowohl direkt nach der Tat als auch anfangs vor Gericht behauptete er, das Kind sei ihm aus dem Arm gefallen.

An dieser Version aber hatten verschiedene Zeugen von Anfang an erhebliche Zweifel. Darunter ein Feuerwehrmann: „Ich habe selbst Kinder und die sind auch schon mal gefallen.“ Die Verletzungen, die er bei dem Baby gesehen habe, seien gänzlich andere gewesen.

Zwischenzeitlich war auch fraglich, ob der 23-jährige vielleicht gar nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Die Schwester der Mutter hatte angedeutet, diese sei vielleicht fremdgegangen, als er im Gefängnis saß.

Noch ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig.

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