Mülheim. . Nach dem gewaltsamen Tod eines Säuglings aus Mülheim hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass das Jugendamt versagt hätte.

Bereits vor einer Woche war die Tendenz der Staatsanwaltschaft Duisburg recht eindeutig: Im Fall des acht Monate alten Säuglings, dem Ende April 2018 so schwere Kopfverletzungen zugefügt wurden, dass er noch in der gleichen Nacht im Essener Uniklinikum starb, wird wohl kein Verfahren gegen das Jugendamt Gelsenkirchen eingeleitet.

„Das scheint nicht geboten und soll zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erfolgen. Die Tendenz ist deutlich. Wir haben bisher keine Anhaltspunkte, dass die Jugendämter in Mülheim oder Gelsenkirchen den Fall anders hätten handhaben müssen“, betonte Staatsanwalt Martin Mende gegenüber dieser Zeitung. Gänzlich abgeschlossen hat er seine Bewertung allerdings immer noch nicht. Eine alte Akte zu einem länger zurück liegenden Verfahren gegen den verdächtigen Vater des Kindes, so Mende, habe er noch angefordert, die wolle er sich noch einmal anschauen und auswerten. „Aus Sorgfaltspflicht“, wie er betont.

Angeklagt wegen Totschlags

Vor dem Landgericht Duisburg beginnt am 25. März der Strafprozess, bei dem der Tod des Mädchens aufgearbeitet werden soll. Angeklagt ist der Vater – wegen Totschlags. Laut Anklage soll er den Kopf des Säuglings mit Gewalt gegen einen festen Gegenstand geschlagen und dabei den Tod seiner Tochter zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Tat geschah in Mülheim.

Hier lebte der 23-Jährige mit der minderjährigen Mutter und einem weiteren Kleinkind zusammen in der ersten gemeinsamen Wohnung. Die Familie war kurz zuvor von Gelsenkirchen nach Mülheim gezogen. Die Mutter kam aus einer Mutter-Kind-Einrichtung in Gelsenkirchen und wurde dort vom Jugendamt betreut. Zunächst hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass die Rolle des Gelsenkirchener Jugendamtes näher zu untersuchen sei.

Unangemeldete Hausbesuche

Es gab Vorwürfe, die Übergabe sei schlecht zwischen den Behörden abgestimmt worden. Mende: Es gab eine vernünftig ausgestattete Wohnung, der Vater hatte Arbeit, es gab unangemeldete Hausbesuche des Jugendamts und keine Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung.“