Mülheim. . Der Tod eines achtmonatigen Säuglings aus Mülheim wird ab Montag vor dem Landgericht aufgearbeitet. Angeklagt ist der Vater – wegen Totschlags.

Vor dem Landgericht Duisburg beginnt am heutigen Montag, 25. März 2019, der Strafprozess gegen den 23-Jährigen, dem vorgeworfen wird, Ende April dieses Jahres seiner acht Monate alten Tochter so schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass sie noch in derselben Nacht im Essener Uniklinikum verstarb. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Im Dezember hatte das Schwurgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und beschlossen, das Hauptverfahren zu eröffnen. Nach dem Prozessauftakt sind bis zum 10. April acht Fortsetzungstermine vor der 5. Großen Strafkammer festgesetzt worden.

Kopf gewaltsam gegen harten Gegenstand geschlagen

Laut Anklage soll der junge Vater den Kopf des Säuglings mit Gewalt gegen einen festen Gegenstand geschlagen haben. Dabei soll er den Tod seiner Tochter zumindest billigend in Kauf genommen haben. Mit dem schwer verletzten Baby war der damals 22-Jährige selbst zur Notaufnahme des St. Marien-Hospitals in Mülheim gekommen. Wegen der schweren Verletzungen wurde der Säugling in die Essener Uniklinik gebracht. Dort verstarb das Mädchen noch in der Nacht an den Folgen seiner schweren Hirnblutungen.

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Der 23-Jährige lebte zur Tatzeit mit der minderjährigen Mutter und einem weiteren Kleinkind zusammen in einer Wohnung. Die Familie war erst kurz zuvor von Gelsenkirchen nach Mülheim gezogen. Es war die erste gemeinsame Wohnung des Paares. Die Mutter war zuvor in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Gelsenkirchen untergebracht.

Staatsanwalt sieht kein Behördenversagen

Zunächst hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass die Rolle des Gelsenkirchener Jugendamtes näher zu untersuchen sei. Es gab Vorwürfe, die Übergabe sei schlecht zwischen den Behörden abgestimmt worden. Aber: Es wird wohl kein Verfahren gegen das Jugendamt geben: „Das scheint nicht geboten und soll zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erfolgen", sagte Staatsanwalt Martin Mende unserer Redaktion. "Die Tendenz ist deutlich. Wir haben bisher keine Anhaltspunkte, dass die Jugendämter in Mülheim oder Gelsenkirchen den Fall anders hätten handhaben müssen.“

Disclaimer: In einer ursprünglichen Version dieses Textes wurde der 12. März als Prozess-Auftakt genannt. Das Landgericht hat diese Fehl-Information inzwischen korrigiert. Das Datum haben wir entsprechend angepasst.