Mülheim. . Acht Monate altes Mädchen starb laut Obduktion anach massiven Kopfverletzungen. Der Vater sitzt in U-Haft, die Mutter ist wieder auf freiem Fuß.
Nach dem Tod eines in Mülheim gemeldeten Säuglings ermittelt nun eine Mordkommission der Polizei. Die 17 Jahre alte Mutter und der Vater (22) sind am Mittwochvormittag laut Polizei in der Innenstadt festgenommen worden. Der junge Mann hatte das Baby am späten Sonntagabend zunächst in ein Mülheimer Krankenhaus gebracht. Von dort wurde der Säugling zur weiteren Behandlung in die Essener Uniklinik verlegt. In der Nacht zu Montag starb das Baby. Inzwischen hat die Obduktion des Leichnams ergeben, dass das Mädchen massive Kopfverletzungen erlitten hatte.
Nach den bisherigen Vernehmungen und Ermittlungen besteht nun ein "dringender Tatverdacht" gegen den 22-Jährigen. Der Kindsvater wurde am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Totschlags erließ. Die Mutter befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß. Weitere Angaben machten Polizei und Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht.
Kindeswohl immer häufiger in Gefahr
Nach unbestätigten Informationen dieser Zeitung lebte die Familie noch nicht lange in Mülheim und war aus Gelsenkirchen zugezogen. Weder das Mülheimer noch das Gelsenkirchener Jugendamt wollten nun Fragen zum Fall beantworten, etwa dazu, ob ihnen zuvor schon eine Kindeswohlgefährdung bekannt war. Sprecher verwiesen auf die laufenden Ermittlungen.
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In Mülheim steigt seit Jahren die Zahl der Fälle, in denen sich das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung einschaltet. 2017 war die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren erneut angestiegen – auf 177.
Schlagzeilen hatte im November 2015 der Tod eines Babys in Mülheim gemacht, das an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas verstorben war. Obwohl klar war, dass nur die junge Mutter oder ihr Lebensgefährte für die Tat verantwortlich sein konnten, blieben die Ermittlungen erfolglos. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Trotz vorheriger Hinweise auf starke Kindesgefährdung hatte der Säugling nach der Geburt bei seiner Mutter bleiben dürfen. (sto/sk)