Mülheim. Dies bestätigt das Duisburger Landgericht. Ein Strafverfahren ist damit aber noch nicht automatisch eröffnet.

Im Fall des acht Monate alten Babys, das Ende April an schwersten Kopfverletzungen gestorben ist, hat die Staatsanwalt Duisburg nun Anklage gegen den Vater erhoben. Sie lautet auf Totschlag, wie ein Sprecher des Duisburger Landgerichtes am Mittwoch auf Anfrage bestätigte.

Der damals 22-jährige Vater und die erst 17-jährige Mutter wohnten zur Tatzeit mit zwei Kleinkindern in der Mülheimer Innenstadt. Der Vater hatte das schwer verletzte Mädchen noch selber ins St. Marien-Hospital gebracht. Das Baby wurde in die Essener Uni-Klinik verlegt, starb wenig später aber an massiven Hirnblutungen. Er sei mit dem Kind auf dem Arm gestürzt, hatte der Vater den Ermittlern erklärt, war durch Aussagen der Mutter jedoch erheblich belastet worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Kopf seiner Tochter mit Gewalt gegen einen festen Gegenstand geschlagen zu haben. Er habe den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen. Ein Strafverfahren sei damit allerdings noch nicht automatisch eröffnet, so der Landgerichts-Sprecher. Zunächst bekommt der Beschuldigte jetzt Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

Bei der Duisburger Staatsanwaltschaft laufen weiterhin auch Ermittlungen gegen das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen, das zur Tatzeit noch formal für die junge Mutter und ihre beiden Kinder zuständig war. Ob hier Betreuungspflichten versäumt wurden, werde noch geprüft, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.