Mülheim. . Nachdem der Stadtrat letzte Woche das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt hat, soll die Justiz den Weg zum Bürgerentscheid frei machen.
Nachdem der Stadtrat in der vergangenen Woche das Bürgerbegehren zur Rettung der VHS in der Müga als nicht zulässig abgelehnt hat, geht die Bürgerinitiative jetzt vor das Verwaltungsgericht.
Das bestätigte am Sonntag der Vorsitzende der Ratsfraktion MBI, Lothar Reinhard, der die Initiative unterstützt. Der Rat hatte das Bürgerbegehren mit rund 10.000 Unterschriften als nicht zulässig abgewiesen.
Gegen eine „Fehlnutzung des Denkmals“
Der Rat folgte mit großer Mehrheit damit der Stadtverwaltung, die in dem Bürgerbegehren eine Reaktion auf den Ratsbeschluss vom Dezember 2017 sieht. Damals hatte der Rat für die Erstellung eines Gutachtens zur Zukunft der VHS votiert. Ein Bürgerbegehren hätte innerhalb von drei Monaten eingereicht werden müssen.
Auch interessant
Die Initiative bewertet das anders: „Es geht aus unserer Sicht hier um ein vorbeugendes Bürgerbegehren, und da gilt die Frist nicht“, erklärt Reinhard. Die Bürger wollten nicht nur die zügige Aufnahme des Lehrbetriebes am Standort in der Müga, sondern auch eine „Fehlnutzung des Denkmals“ sowie eine Bebauung des Standortes mit einem Hotel oder mit Wohnungen verhindern.
Initiative „Mehr Demokratie“ schaltet sich ein
Unterstützung kommt von der Initiative „Mehr Demokratie“. Diese kritisiert die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren in NRW. „Der Rat könnte weiterhin jederzeit entscheiden, die VHS an ihrem jetzigen Standort zu belassen. Bürger dürfen das nicht. Das ist absurd“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Die Praxis in anderen Bundesländern zeige, dass Einreichungsfristen für Bürgerbegehren nicht nötig seien.
Das vom Rat beauftragte Gutachten soll klären, wie und wo für die Stadt künftig eine VHS am wirtschaftlichsten betrieben werden kann. Das soll innerstädtisch sein.
Sanierungskosten in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro
Seit Jahren, kritisieren Vertreter der Initiative, habe die Stadt bei der Unterhaltung der VHS viel zu wenig investiert. Jetzt schätzt die Immobilienverwaltung, dass die Sanierungskosten bis zu 20 Millionen Euro betragen könnten. Angesichts der desolaten Haushaltslage sehen viele Ratsmitglieder keine Möglichkeit, dies zu finanzieren. Einige Politiker waren daher auch froh, dass Vertreter der Initiative, die die Ratssitzung besucht hatten, miterleben konnten, welche neuen Millionen-Löcher der Rat auch im nächsten Jahr wieder stopfen muss.
„Bei einer zügigen Inangriffnahme der Renovierung sind erhebliche Kosten vermeidbar“, heißt es dagegen in einer Stellungnahme der Initiative, die diese im Rat verlesen wollte, aber nicht durfte. Man ist der Auffassung, dass sich das Augenmerk von Rat und Verwaltung jetzt darauf konzentrieren sollte, „eine optimierte Sanierungsstrategie zu entwickeln.“
>> BÜRGERENTSCHEID BEI ZUSTIMMUNG DES GERICHTES
Sollte das Gericht der Bürgerinitiative folgen, will diese umgehend einen Bürgerentscheid einleiten. Damit dieser erfolgreich ist, bräuchte sie an die 14 000 Unterschriften. Aus Sicht der Initiative kein Problem.
Ein Bürgerentscheid ist für den Rat verbindlich.