Mülheim. Mehrheit der Ratsmitglieder folgt der Verwaltung: Frist verstrichen. Die Initiative erhielt kein Rederecht – und kündigt rechtliche Schritte an.

Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat am Donnerstagabend die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur VHS abgelehnt. Damit folgten die Politiker der Stadtverwaltung.

Nach Rechtsauffassung der Verwaltung richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2017. Damals hatte der Rat mit Mehrheit für die Erstellung eines Gutachtens zur Zukunft der VHS votiert. Ein Bürgerbegehren hätte daher innerhalb einer Frist von drei Monaten eingereicht werden müssen. Diese Frist war verstrichen.

Rund 10.000 Unterschriften wurden gesammelt

Lothar Reinhard, Chef der MBI-Fraktion, plädierte für die Zulässigkeit. Die vielen Bürger sollten ernst genommen werden. Rund 10 000 Mülheimer sind der Initiative zur Rettung der VHS in der Müga gefolgt und haben das Begehren unterzeichnet. Die Forderung der Initiative: Zügige Sanierung der VHS in der Müga und Fortsetzung des Lehrbetriebes dort.

Das Gutachten soll bis zum Frühjahr klären, wie und wo VHS in Mülheim am wirtschaftlichsten erfolgen kann. Das Ergebnis wollen die anderen Fraktionen abwarten. Die Initiative bekam im Rat kein Rederecht und will nach bisherigen Ankündigungen nun das Verwaltungsgericht einschalten.