Mülheim. Karl B. sollte für insgesamt 10.000 Euro geradestehen, weil er wie der echte Schuldner heißt. Verbraucherzentrale rät: Man muss sofort reagieren.

Das Jahr hat nicht gut angefangen für Karl B. Der Saarner möchte seinen wirklichen Namen nicht in den Medien lesen. Für rund 10.000 Euro Schulden sollte er geradestehen, die er nicht gemacht hat. Es ist sehr unangenehm, Post von Inkassofirmen zu bekommen, gar fürchten zu müssen, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. B. hat seine Rechnungen immer bezahlt. Aber es gibt noch einen anderen Karl B. Und der hat das offenbar mehrfach einfach nicht getan.

Der erste Brief eines Inkasso-Unternehmens kam nach Neujahr: Eine Telefonrechnung sollte Ende der 1990er nicht bezahlt worden sein, die geforderte Summe bezog sich auf fast 700 Euro. B. ging zur Polizei, legte seinen Ausweis vor. Die Polizei rief, so B., das Inkassounternehmen an. Danach herrschte Ruhe – bis zur nächsten Forderung: Diesmal wollte eine andere Inkassofirma Versicherungsbeiträge eintreiben – in Höhe von rund 2000 Euro. Karl B. ging wieder zur Polizei, erstattete gegen die Inkassofirmen Anzeige wegen Betrugs. Dann kam der dritte Brief: Gefordert wurden fast 3000 Euro für Telefondienste: „Ich habe mehrere Nächte lang nicht mehr geschlafen.“ Er suchte Hilfe bei der Verbraucherberatung.

Knapp 5000 Euro Mietnachforderungen – von 1999

Leiterin Christiane Lersch bearbeitet zwei-, dreimal jährlich Fälle mit falschen Forderungen bei Namensgleichheit, aber dieser ist besonders: „Das sind ja Summen, die einen schwindelig machen.“

Der andere Karl B., der Schuldner, fand Lersch heraus, hat im gleichen Monat Geburtstag wie der unschuldige Saarner, ist aber genau zehn Jahre jünger, anderswo geboren und hat noch einen zweiten Vornamen. Darüber klärte Christiane Lersch die Inkassofirma auf, die sich schriftlich für das Versehen entschuldigte. Karl B. aus Saarn atmete auf. Doch gerade kam das nächste Schreiben: Knapp 5000 Euro Mietnachforderungen – von 1999. „Wer weiß, was da noch alles kommt“, befürchtet B.

Tipp: So schnell wie möglich Kontakt aufnehmen

Wie kann das sein? Wenn jemand nicht gezahlt hat, ein Titel erwirkt wurde und eine Vollstreckung im Raum steht, lässt eine Inkassofirma auch nach Jahren die Adresse des Schuldners recherchieren. „Die Recherche geht nach dem Namen“, erklärt Lersch. Und wenn das nicht sorgfältig genug erfolgt, so genügen offenbar einige Gemeinsamkeiten, um die Forderung loszuschicken. „Dann muss man auf jeden Fall reagieren“, sagt Lersch. „Und so schnell wie möglich mit der Gegenseite in Kontakt treten.“ Man sollte Unterlagen anfordern um zu sehen, worum es geht. Mit Personalausweis und Meldebescheinigungen kann man Identität und Wohnort nachweisen. „Ich erwarte, dass die Inkassofirma eine Meldung an das Online-Rechercheportal schickt.“ Dann wäre der Spuk für Karl B. endlich vorbei. Sein Namensvetter mit der schlechten Zahlungsmoral indes darf sich nicht sicher fühlen: „So ein Titel gilt 30 Jahre“, sagt Lersch.

>>> Verbraucherzentrale rät zur jährlichen Schufa-Abfrage

Die Verbraucherberatung empfiehlt, regelmäßig eine Schufa-Abfrage zu machen, um sich einen Überblick über das eigene Profil dort zu verschaffen. Wenn etwas Falsches eingetragen wurde, falle dies meist erst dann auf, wenn ein Kredit beantragt werde.

Die Schufa-Auskunft ist nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz einmal jährlich kostenlos.