Mülheim. Angehörige zeigten polnischen Hilfspfleger an, dem Mord vorgeworfen wird. Mülheimer Verfahren eingestellt, weil der Aufenthaltsort unbekannt war.

Der polnische Hilfspfleger (36), der verdächtigt wird, im Februar in München einen Rentner mit einer Überdosis Insulin getötet zu haben, ist schon im vergangenen Sommer in den Fokus der Polizei Mülheim und der Staatsanwaltschaft Duisburg geraten. Wie berichtet, wurde damals ein von dem Polen betreuter Mülheimer (91) mit extrem niedrigen Blutzuckerspiegel ins Krankenhaus eingeliefert. Der Senior wurde gerettet, starb aber einige Wochen später.

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Wie die Staatsanwaltschaft Duisburg am Mittwoch mitteilte, hatte die Tochter des 91-Jährigen den Pfleger am 6. Juni angezeigt, weil er dem Vater im Mai möglicherweise falsche Medikamente gegeben haben könnte. Die Polizei stufte den Fall zunächst als gefährliche Körperverletzung ein.

Mit hoher Unterzuckerung ins Krankenhaus

Am 25. Mai war der Senior mit hoher Unterzuckerung ins Ev. Krankenhaus eingeliefert worden. Der Pfleger hatte erst einen Tag zuvor seinen Dienst in Mülheim angetreten. Eine Ärztin hatte der Polizei erklärt, dass die Werte in der Regel auf Insulingabe zurückzuführen seien. Im Haushalt des stark dementen Seniors befand sich Insulin. Am 27. Juli, so die Staatsanwaltschaft Duisburg, wurden weitere Ermittlungen angeordnet. Da war der Senior aber bereits verstorben. Nach Angabe der Angehörigen am 11. Juli in einem Pflegeheim an einer ärztlich bescheinigten natürlichen Todesursache. Der Tote wurde eingeäschert.

Pressekonferenz der Polizei München mit Josef Wimmer, Leiter der Münchner Mordkommission . Im Hintergrund die Bilder des Pflegers.
Pressekonferenz der Polizei München mit Josef Wimmer, Leiter der Münchner Mordkommission . Im Hintergrund die Bilder des Pflegers. © dpa

„Ein für die Beantragung eines Haftbefehls erforderlicher dringender Tatverdacht gegen den Pfleger dürfte zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden haben“, so die Staatsanwaltschaft Duisburg am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft München hatte die Duisburger im September 2017 über „einen gleich gelagerten Sachverhalt“ wegen gefährlicher Körperverletzung mit demselben Pfleger unterrichtet. Das Verfahren in Duisburg gegen den Polen wurde im Dezember allerdings vorläufig eingestellt, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt war. Auch auf einen Haftbefehl wurde damals verzichtet. Ob diese Verfahrensweise sachgerecht gewesen sei, soll nun geprüft werden, hieß es weiter.

Die Polizei in München hat am Mittwoch durch Zeugenhinweise noch von acht weiteren Einsatzorten des 36-Jährigen polnischen Hilfspflegers erfahren. Im Ruhrgebiet kamen keine weiteren Städte außer den bereits bekannten Mülheim und Dortmund hinzu, in NRW war er dazu noch im Märkischen Kreis tätig, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch in München.