Duisburg/Mülheim/Essen. . Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Duisburg einen Essener verurteilt. Er hatte den Partner seiner Ex-Lebensgefährtin niedergestochen.
Wegen versuchten Mordes verurteilte das Landgericht Duisburg am Dienstag einen 39-jährigen Essener zu neun Jahren Gefängnis. Zur Überzeugung der 5. Großen Strafkammer hatte der Angeklagte am 2. September 2017 einem 48-jährigen Mann aus Raadt auf der Terrasse seines Hauses heimtückisch in den Rücken gestochen.
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„Schwärmer nennen es Liebe“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Doch die Gefühle der Lebensgefährtin des Angeklagten seien im Laufe einer zehnjährigen Beziehung, aus der zwei Kinder hervor- gingen, erkaltet. Was sie dem Angeklagten auch sagte, der daraufhin auszog. Doch die Hoffnung habe er nie aufgegeben. „Er hatte immer das Gefühl, dass es einen anderen gebe“, so der Vorsitzende. Den machte er in dem 48-jährigen Hundetrainer aus, mit dem die Ex-Freundin eine Beziehung hatte. In Textnachrichten an seinen Freund, noch am Tag vor der Tat, habe der Angeklagte keine Zweifel an seinem Motiv gelassen: „Der muss weg. Der stört.“
In einem Gebüsch versteckt
Diesen Worten habe der Angeklagte Taten folgen lassen. „Er versteckte sich in einem Gebüsch am Haus und wartete auf eine günstige Gelegenheit“, referierte der Vorsitzende. „Der Moment kam, als der Geschädigte dem Angeklagten den Rücken zuwandte.“ Der 39-Jährige habe dem arg- und wehrlosen Opfer einen Stich in den Rücken versetzt. „Dass es keine Spontantat war, macht der Umstand klar, dass er ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge dabei hatte und Handschuhe trug.“ Von weiteren Stichen sei der Täter nur durch die Gegenwehr des 48-Jährigen und das Eingreifen einer Nachbarin abgehalten worden.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer dessen Teilgeständnis. Zu seinen Lasten wirkten sich die erheblichen Verletzungen des 48-Jährigen aus, der durch eine Not-Operation gerettet werden konnte.