Mülheim. . Verbraucherzentrale berät täglich Mülheimer bei Fragen zur Bezahlung. Hohe Gebühren oder ungerechtfertigte Forderungen verunsichern Verbraucher.
Wer seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, der muss damit rechnen, Post von einem Inkassounternehmen zu bekommen. Das sind Firmen, die die Bezahlung im Auftrag dritter einfordern. Die Mülheimer Verbraucherzentrale hat täglich mit Bürgern zu tun, die eine Inkassoforderung prüfen lassen.
Denn neben hohen Gebühren, die Verbraucher oft stutzig werden lassen, gibt es auch unseriöse Firmen, die Geld einfordern für Dinge, an die man sich beim besten Willen nicht erinnern kann. Christiane Lersch von der Verbraucherberatungsstelle weiß, dass der Druck, der durch unseriöse Firmen mit Drohungen aufgebaut wird, manchen so in Angst und Schrecken versetzt, dass einige lieber zahlen, damit sie ihre Ruhe haben. Es geht dann z.B. um angebliche Kosten, die schon vor Jahren, etwa bei Gewinnspielen entstanden sein sollen.
Ungerechtfertigte Forderungen sind nicht selten
Datensätze, Listen mit Adressen und Telefonnummern, erklärt Lersch, die einmal im Umlauf sind, wurden möglicherweise wieder aktiviert. Wenn es etwa um Erotikdienstleistungen geht, die man angeblich am Telefon gekauft hat, trauen sich manche Verbraucher vor Scham gar nicht erst in die Beratung. „Da wird dann gern mal bezahlt“, sagt Lersch, und betont, dass die Verbraucherberater nicht über die Leute urteilen, sondern nur die Rechtmäßigkeit prüfen. Nicht selten sind auch völlig ungerechtfertigte Forderungen, gern aus dem Ausland. Druck wird am Telefon gemacht, oder schriftlich per Post.
Besonders dreiste Inkasso-Post kam vor mehreren Wochen in verschiedenen Mülheimer Haushalten an, erinnert sich Lersch: Gefordert wurden zwischen 120 und 150 Euro für eine nicht erklärte Dienstleistung oder Ware, verbunden mit der Drohung, man käme zu einem genau benannten Tag und Uhrzeit mit einem Lkw, um Wertsachen mitzunehmen, wenn die Forderung nicht binnen zwei Tagen beglichen sei. Gezahlt werden sollte auf ein Konto im Ausland. Die Masche war für Christiane Lersch nicht schwer zu durchschauen, auf allen Schreiben stand derselbe Tag, dieselbe Uhrzeit. Doch musste sie erst die Gemüter beruhigen: „Vor allem Senioren haben Angst, dass plötzlich bullige Männer auftauchen, die sich Zutritt verschaffen.“ Und die Kinder sollen möglichst nichts davon erfahren, weil man sich ja schämt. „Wenn man nur davon ausgeht, dass jeder zehnte Angeschriebene zahlt, dann lohnt sich ja das schon.“
Inkassobüros haben Schadensminderungspflicht
Natürlich gibt es seriöse Inkassounternehmen, die sich an alle Regeln halten, die Gläubiger nennen und die (berechtigte) Hauptforderung, die erklären, wie Zinsen berechnet werden. Aber eben auch andere, die etwa bei einer Forderung im zweistelligen Bereich utopische Neben- oder exorbitante Auskunftskosten ansetzen. „Das,“ so Lersch, „wird ganz häufig gemacht.“ Inkassobüros, so Lersch, dürften nicht teurer sein als ein Rechtsanwalt. Zudem gelte: „Auch Inkassobüros haben Schadensminderungspflicht.“
>>> INKASSOUNTERNEHMEN MÜSSEN REGISTRIERT SEIN
Wer ein Inkassoschreiben bekommt, sollte prüfen: Ist die Hauptforderung gerechtfertigt? Ist man im Verzug? Ist man zuvor gemahnt worden? Ist die Forderung inzwischen beglichen, muss man das Inkassobüro informieren.
Nicht bei einer Aufsichtsbehörde registrierte oder ausländische Inkassofirmen dürfen nicht tätig werden. Registrierte Inkassobüros finden sich unter www.rechtsdienstleistungsregister.de
Wer unsicher ist, findet Hilfe bei www.verbraucherzentrale.nrw und bei der Verbraucherberatung an der Leineweberstraße 50, 6960-5301. Dort gibt es auch Infomaterial und Rechtsberatung nach Anmeldung (9 bis 25 Euro)