Mülheim. . Die gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bankenläuft in Mülheim noch nicht rund, bemängelt die Verbraucherberatung.
- Bei privaten Konsumkrediten sind nicht mehr allein die Verbraucher in der Pflicht
- Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, zu checken, ob sich ihr Kunde den Kredit leisten kann
- Banken haben die künftige Entwicklung des Budgets häufig nicht im Blick, lautet ein Kritikpunkt
Es kann immer mal passieren: Die Waschmaschine geht plötzlich kaputt, beim dringend für den Job benötigten Wagen ist eine größere Reparatur fällig. Aber das Geld dafür ist gerade nicht flüssig. Da kann ein Kredit helfen, den temporären Engpass zu überbrücken, falls man sich die Raten auch erlauben kann.
Bei solchen privaten Konsumkrediten sind aber nicht mehr allein die Verbraucher in der Pflicht, sondern seit dem März des vergangenen Jahres insbesondere auch die Banken. Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, daran erinnert die Verbraucherzentrale in Mülheim, mit der so genannten Kreditwürdigkeitsprüfung zu checken, ob sich ein Verbraucher den gewünschten Kredit überhaupt leisten kann. Das gilt übrigens auch bei Umschuldungen.
Verbraucher sollte auf Dokumentation drängen
Doch bei der Prüfung, ob der Kunde den Kredit während der vereinbarten Laufzeit bedienen kann, läuft es auch in Mülheim noch nicht rund, sagt Christiane Lersch, die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle an der Leineweberstraße. Anders, als bei den Krediten zur Immobilienfinanzierung, mangele es häufig an der Aushändigung der Dokumentation, was beim Verbraucherkredit nicht verpflichtend sei. Der Verbraucher, so Lersch, sollte darauf drängen, die Dokumentation zu bekommen. Ohne diese könne man nichts beweisen, wenn es bei der Prüfung Versäumnisse oder gar Fehler gab. Denn auch das sieht die neue Rechtslage vor, so Lersch: Bei nachweislich falscher oder fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank kann der Verbraucher den Zinssatz reduzieren, den Kredit vorzeitig und ohne Kosten tilgen. Verzugszinsen müsse er auch nicht zahlen, wenn er die Raten gar nicht mehr begleichen kann.
Bei den von der Verbraucherzentale befragten Banken und Sparkassen wurde zwar die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers bestätigt, aber die künftige Entwicklung des Budgets stand häufig nicht im Fokus, bemängelt Lersch. „Und in drei Jahren kann es ganz anders aussehen, auch das müssen die Banken prüfen.“ Wann ein 59-Jähriger in Rente geht, ob es Kinder gibt, die später auswärts studieren, seien Themen, die man auch einbeziehen müsse. Falsche Angaben oder etwas auszulassen sind tabu: „Der Verbraucher muss sich absolut wahrheitsgerecht verhalten“, betont Christiane Lersch. „Nur dann kann man seine Rechte auch durchsetzen.“
Den Einzelfall bei Kreditvergabe prüfen
Verbraucherschützer bemängeln, dass Bürger mit geringem Einkommen oft gar keine Kredite bekommen, vor allem, wenn das Einkommen knapp über der Pfändungsgrenze liege. „Ein kleines Einkommen heißt nicht, dass man seinen Kredit nicht zurückzahlen kann“, sagt Christiane Lersch, die von Banken einen auf den individuellen Kunden zugeschnittenen Kredit erwartet. Wenn zum Beispiel die Waschmaschine bei einer jungen Familie mit kleinen Kindern den Geist aufgegeben hat: „Man muss den Einzelfall prüfen!“
Hohe Rate ist nicht immer sinnvoll
Die Verbraucherberatung rät, nicht immer eine hohe Rate zu wählen, auch wenn der Kredit dann schneller abgelöst sei.
„Eine hohe Rate bedeutet auch eine hohe Belastung – und die Gefahr, dass ein Kredit platzen kann“, so Christiane Lersch.
Verbraucher sollten ihre Finanzsituation vor der Kreditnahme realistisch einschätzen. Hilfe dazu bietet: www.verbraucherzentrale.nrw/kreditwuerdigkeit