Saarn. . Mit Fördergeldern wird der Bach in der Saarner Aue ökologisch umgebaut. Das geht jedoch nur mit schwerem Gerät im Naturschutzgebiet.

  • Bagger arbeiten im Naturschutzgebiet am Holunderweg, auch ein paar der Kopfweiden werden fallen
  • Danach soll das Gebiet aufgewertet sein. Neue Tier- und Pflanzenarten sollen sich ansiedeln
  • Die 120 000 Euro, die der Umbau kostet, sind dank der Förderung nur zu 10% von der Stadt zu tragen

Wenn der Mühlenbach fließen könnte, wie es die Natur vorsieht, würde er sich durch die Saarner Aue schlängeln. Aber man hat ihn vor Jahrzehnten begradigt, seines natürlichen Laufs beraubt. Das wird in diesem Winter rückgängig gemacht. Mit beträchtlichem Aufwand, und mit Fördergeld.

Dafür müssen allerdings Bagger im Naturschutzgebiet westlich vom Holunderweg arbeiten, und auch ein paar der Kopfweiden werden fallen. Doch am Ende, so hofft das Mülheimer Umweltamt, wird das Naturschutzgebiet aufgewertet sein und sich viele neue Tier- und Pflanzenarten ansiedeln. Und das dürfte auch vielleicht dem aufmerksamen Spaziergänger auffallen, der das Umbaugebiet auch weiterhin nicht betreten, sondern nur – über den Holunderweg und an der Ruhr entlang – umrunden darf.

Westlich der Brücke wird die Renaturierung beginnen.
Westlich der Brücke wird die Renaturierung beginnen. © Oliver Müller

Arbeiten beginnen Ende November

Ende November, wenn die Natur ruht, werden die Arbeiten vor der Graureiherkolonie beginnen. Zunächst werden die Kopfweiden beschnitten. Später werden die Übergänge über den Bach, die derzeit noch von Landwirten, die die städtischen Wiesen gepachtet haben, genutzt werden, bis auf ein Brückchen verschwinden. Die Übergänge sind Betonplatten mit Verankerungen, und um diese abzubauen benötigt man schweres Gerät. Als Lager und Parkplatz für die Bagger wird für die Bauzeit, die im Februar beendet sein soll, eine Lagerfläche neben dem Holunderweg geschottert. Auch diese Fläche wird später renaturiert werden. Beauftragt ist eine Fachfirma aus Schermbeck, die viel Erfahrung mit Gewässerrenaturierung hat.

Im Bereich der vier abzubauenden Bachübergänge wird somit Platz geschaffen: „Wir werden die Geradlinigkeit aufbrechen und vier Aufweitungsstellen anlegen, damit der Bach wieder mäandern kann“, erklärt der beauftragte Landschaftsarchitekt Heinz Lahaye. „Es wird aber nur in Teilbereichen eingegriffen. Das Landschaftsbild bleibt erhalten.“ Bäume, die gefällt werden müssen, würden nachgepflanzt. Die Zäune am Bach sollen verschwinden, um dem Wild mehr Fluchtmöglichkeiten zu geben. Nur für das Wild bleibt auch der eine Übergang über den Mühlenbach bestehen.

Der Mühlenbach am Holunderweg.
Der Mühlenbach am Holunderweg. © Oliver Müller

Biologen hoffen auf neue Fischarten

Entlang des Bachs werden auch stille Gewässer neu angelegt, in denen sich Amphibien, Salamander, Molche, Frösche und Kröten, wohl fühlen. „Das dient auch dem Hochwasserschutz“, sagt Gabriele Wegner, stellvertretende Leiterin des Umweltamts. Im renaturierten Mühlenbach hoffen die Biologen später auf Fischarten wie die Groppe – eine Leitart, die große Ansprüche an die Wasserqualität stellt.

Die Renaturierung von Bächen ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern Pflicht für die Kommunen. Gesetzliche Grundlage ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU, die fordert, Fließgewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Bis zu 90 Prozent werden diese Projekte vom Land gefördert, und schon im Februar sind der Stadt 486 000 € Fördermittel von der Bezirksregierung Düsseldorf zugesagt worden.

Wambach wird erst 2018 ökologisch umgebaut

Die 120 000 Euro, die der Umbau des Mühlenbachs und des in ihn mündenden, nur 50 Meter kurzen Viehbachs kostet, sind damit nur zu 10% von der Stadt zu tragen.

Auch die Bauarbeiten am Alpenbach in Mintard können über den Winter angegangen werden. Er soll sein altes Bett zurückerhalten, die aufwändigen Bauarbeiten (Gesamtkosten: 380 000 €) beginnen Ende Oktober. Der Wambach wird erst 2018 ökologisch umgebaut.

>> „DURCHGÄNGIGKEIT“ FÜR WASSERLEBEWESEN

Gesetzesgrundlage zum Umbau der Bäche ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Die WRRL fordert „Durchgängigkeit“ für Wasserlebewesen. Wenn ein Bach sich (unter Straßen) durch Rohre quetschen muss, die oberhalb seines Betts enden, können Fische nur in die eine Richtung schwimmen – und das ist nicht durchgängig.