Mülheim/Gelsenkirchen. . Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Eine Mülheimerin und ein Gelsenkirchener müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Im Fall der aus schlechter Haltung befreiten Chinchillas, die Ende 2016 und Anfang 2017 auch überregional für Schlagzeilen sorgten, ist jetzt Anklage gegen zwei Personen erhoben worden. Wie Oberstaatsanwältin Anette Milk, Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilte, werden eine 57-jährige Frau aus Mülheim und ein 54-Jähriger aus Gelsenkirchen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Das Verfahren wird am Amtsgericht in Gelsenkirchen verhandelt werden.
Hunderte vernachlässigte Tiere
Hunderte vernachlässigte Tiere in zu kleinen Käfigen hielten Feuerwehr und Veterinäramt in Mülheim und Gelsenkirchen auf Trab: Ende November 2016 wurden in Mülheim 340 Chinchillas aus einem Mehrfamilienhaus am Nachbarsweg aus schlechter Haltung befreit, wenige Tage später rettete die Mülheimer Feuerwehr 53 weitere Tiere aus einem Wohnmobil, das in Saarn abgestellt worden war. Ebenfalls im November hatte die Feuerwehr in Gelsenkirchen 122 vernachlässigte Tiere aus einer Wohnung geholt.
Hohe Kosten für die Versorgung der Nager
Vor allem für Mülheim entstanden durch fast 400 beschlagnahmte Tiere, die artgerecht versorgt werden mussten, hohe Kosten. Die Stadt musste Käfige, Futter und Streu anschaffen, die tierärztliche Versorgung und die Kastration finanzieren, eine leer stehende Halle für die Unterbringung anmieten und zwei Teilzeit-Pflegekräfte einstellen, um die Nagetiere zu versorgen. Etwa 50 000 Euro an Kosten sind dafür bis zum Mai zusammengekommen, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels: „Wir werden versuchen, diese Kosten von der ehemaligen Halterin erstattet zu bekommen.“ Diese ist von der Stadt zudem mit einem Nagetierhalteverbot belegt worden.
Noch 17 Chinchillas im Mülheimer Tierheim
Ein Netzwerk aus Partnertierheimen hat der Stadt bei der Vermittlung der Chinchillas geholfen. 17 Tiere warten derzeit noch im Mülheimer Tierheim auf neue Halter.