Mülheim. . Noch immer schwelt der Streit um die Wasserpfeifen. Manche Betreiber zeigten sich nach den Vorfällen mit zu hohen CO-Werten wenig kooperativ.

  • Das Ordnungsamt geht konsequent gegen die Überschreitung von CO-Werten in Shisha-Bars vor
  • Gleich zweimal waren vor Wochen lebensbedrohliche Überschreitungen festgestellt worden
  • Manche Betreiber von Shisha-Bars zeigten sich bisher wenig kooperativ, bedauert die Stadt

Stark erhöhte Kohlenmonoxid-Werte hatten Anfang 2017 zu Nutzungsverboten für Kohle in Mülheimer Shisha-Bars geführt. Innerhalb weniger Wochen waren damals gleich zweimal zum Teil lebensbedrohliche Überschreitungen von CO-Werten in einigen Bars festgestellt worden. Und noch immer schwelt der Streit zwischen Stadt und Betreibern um die in Teilen der Bevölkerung beliebten Wasserpfeifen. Man habe die Betroffenen angehört, nach Lösungen gesucht, so Sarah Sternol, Sachbearbeiterin in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes. Da sich manche aber wenig kooperativ zeigten, habe man Anfang letzter Woche erste Ordnungsverfügungen auf den Weg gebracht.

Eine der Verfügungen mit formeller gaststättenrechtlicher Auflage ging an einen Betreiber, der zwar ein Angebot über eine mit CO-Warnmeldern gekoppelte Lüftungsanlage für insgesamt 25 000 Euro vorlegte, sich aber anschließend nie wieder gemeldet habe. Er darf nun dauerhaft nur noch elektrische Shisha-Köpfe verwenden. Die seien kostengünstiger als die Lüftungsanlage, betont Sternol, doch man wisse schon, dass diese Art des Rauchens weniger begehrt sei. „Angeblich schmeckt das nicht so gut.“ Eine zweite Verfügung ging an einen Bar-Betreiber, der sich überhaupt nicht gerührt hatte.

Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro droht

Sollten die Bescheide Rechtskraft erlangen, kann ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden, falls doch wieder Kohle eingesetzt wird, ohne für Lüftung zu sorgen.

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Anfang dieser Woche werden sich Ordnungsamt und Feuerwehr mit einem weiteren Fall beschäftigen. Man habe einen Ortstermin in einer Bar, in der eine bis dato unzureichende Lüftungsanlage aufgerüstet worden sei, so Sternol. Man werde Messungen vornehmen, um zu schauen, ob die Kohlenmonoxid-Werte damit in Griff zu bekommen sind. Dafür müsste die Anlage ab einer Konzentration von 30 ppm (Parts per Million) in der Luft von allein anspringen, ab 50 ppm anfangen zu piepen. Über 50 ppm kann eine Gefahr für das Leben bestehen. Bei den Messungen Anfang 2017 waren bis zu 276 ppm festgestellt worden.

Andere Einrichtungen waren keine reinen Shisha-Bars

Mit weiteren Bars, so Sternol, habe man es nicht mehr zu tun. Eine Lokalität, die ebenfalls ins Visier geraten war, sei heute ein Restaurant mit neuem Wirt. Die anderen Einrichtungen seien keine reinen Shisha-Bars gewesen, hätten das Rauchen nur nebenher angeboten.