Mülheim. . Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt geplanten verkaufsoffenen Sonntag zwei Tage vorher für rechtswidrig. Verdi freut sich über erneuten Erfolg.
- Es bestehe „kein hinreichender Anlass“ für die Sonntagsöffnung, so das Gericht
- Die Stadt akzeptierte die Anordnung und sprach von einem "Missverständnis"
- Auch im Centro in Oberhausen musste ein verkaufsoffener Sonntag abgesagt werden
Wer vorhatte, am Sonntag auf Shopping-Tour durchs Rhein-Ruhr-Zentrum zu schlendern, muss sich mit dem Einkauf von Raritäten, Second-Hand-Ware oder ausgewählten Retro-Artikeln begnügen. Auf Eilantrag der Gewerkschaft Verdi hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den verkaufsoffenen Sonntag im Einkaufszentrum an der A 40 am Freitag per einstweiliger Anordnung untersagt.
Es bestehe bereits „kein hinreichender Anlass“ für die Sonntagsöffnung, stellte das Gericht mit Verweis auf die erst Mitte Dezember vom Stadtrat beschlossene Verordnung für die Sonderöffnungen des Handels für 2017 fest. Dort ist fixiert, dass der verkaufsoffene Sonntag an diesem Wochenende gekoppelt sein sollte an einen „Antiquitätenmarkt“.
Erstmals ein Flohmarkt namens „Wunderwinkel“
Diesen habe das Rhein-Ruhr-Zentrum in seinem Antrag zur Sonderöffnung gegenüber der Stadt ausdrücklich als „Wiederholungsveranstaltung“ und „Traditionsveranstaltung“ angekündigt. Dass nun aber erstmals ein Flohmarkt namens „Wunderwinkel“ stattfinden solle, so das Gericht, sei allein schon durch die zu beanstandende Verordnung der Stadt nicht gedeckt.
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Darüber hinaus bemängelte das Gericht, dass Mülheims Stadtverwaltung für jenen Flohmarkt „keinerlei belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt habe, ob dieser Anlass so attraktiv sein würde, dass dieser und nicht die Ladenöffnung das Gros an Besuchern anziehen würde. Für das Verwaltungsgericht ist „offensichtlich“, dass Besucher das Rhein-Ruhr-Zentrum allein zum Shoppen in den Läden aufsuchen würden und sollten.
Die Stadt akzeptierte die Anordnung und versuchte sich am Freitag nicht mehr in nächster Instanz. „Ich sehe das Ganze als Missverständnis“, sagte Ordnungsamtsleiter Bernd Otto. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass am Sonntag ein echter Antikmarkt stattfindet und die Sogwirkung dessen größer ist als ein verkaufsoffener Sonntag.“ Otto räumte aber auch ein, dass man aus Erfahrungen der Vergangenheit mit dem Rhein-Ruhr-Zentrum im Vorfeld übereingekommen sei, die „Traditionsveranstaltung“ mit Trödel und Antiquitäten zu splitten. Andererseits hätte die Straßenverkehrsbehörde wegen des Verkehrschaos’, das in den vergangenen Jahren an Veranstaltungstagen immer wieder Thema war, die Kombi-Veranstaltung nicht genehmigen können.
Ordnungsamt Mülheim will sich selbst ein Bild machen
Das Ordnungsamt will sich am Sonntag nun ab 11 Uhr selbst ein Bild davon machen, wie der Besucherzuspruch für das neue Trödelmarkt-Format ist. Und das aus gutem Grund: Denn auch die drei weiteren vom Rhein-Ruhr-Zentrum geplanten Sonntagsöffnungen am 1. Oktober, 5. November und 10. Dezember sind an jenen Raritäten-Markt gekoppelt. Die Stadt wird ihre Verordnung wohl neu und besser begründet auflegen müssen, wenn 2017 noch einmal sonntags die Läden im RRZ öffnen sollen. Im Hauptsacheverfahren wird die aktuelle Verordnung kaum bestehen können, folgt man der Argumentation des Gerichtes vom Freitag.
Björn Jadzinski vom hiesigen Verdi-Bezirk zeigte sich am Freitag erfreut über den neuerlichen Erfolg vor Gericht, nachdem zuletzt schon die verkaufsoffenen Sonntage am 8. Januar im Centro und im Stadtteil Sterkrade abgesagt werden mussten. „Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung voll und ganz gefolgt. Wir freuen uns, dass die Kolleginnen und Kollegen einen freien Sonntag haben werden, zumal die meisten von ihnen ohnehin keinen tariflichen Sonntagszuschlag bekommen hätten.“