Mülheim. . Das Verwaltungsgericht wird noch am Freitag zu entscheiden haben, ob das Rhein-Ruhr-Zentrum am Sonntag die Ladentüren öffnen darf.

Die Gewerkschaft Verdi macht ernst: Am Donnerstag um exakt 14.52 Uhr registrierte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eingang des Eilantrags, mit dem Verdi den verkaufsoffenen Sonntag in zwei Tagen im Rhein-Ruhr-Zentrum kurzerhand untersagen lassen will.

Die Gewerkschaft stützt sich in ihrem Eilantrag insbesondere darauf, dass die Sonntagsöffnung nicht, obwohl in der Satzung der Stadt so fixiert, an den seit Jahren laufenden, publikumsträchtigen Antikmarkt geknüpft ist. Wie berichtet, ist die Premiere eines Flohmarkt-Konzeptes geplant, das laut Veranstalter auf den Verkauf von Raritäten, Second-Hand-Ware, ausgewählte Retro-Artikel und anderes setzt.

Verdi: Stadt hätte Veranstaltung untersagen müssen

Nach Ansicht von Verdi-Juristin Silvia Birnbaum „hätte die Stadt diese Veranstaltung untersagen müssen mit dem Kenntnisstand, dass dort nicht die beantragte Veranstaltung stattfindet“. Dies gelte im Übrigen für alle vier verkaufsoffenen Sonntage, die das Rhein-Ruhr-Zentrum für 2017 genehmigt bekommen hat.

„Ein kleiner Trödelmarkt“ reiche als Begründung nicht aus, um den nicht nur in der Verfassung verankerten Sonntagsschutz auszuhebeln, sagte Verdi-Sprecher Günter Isemeyer. Birnbaum wies darauf hin, dass ein noch nie durchgeführter Flohmarkt sicher nicht tauge, um darzulegen, dass eine Sonntagsöffnung gerechtfertigt sei. Im Zweifel ist nachzuweisen, dass der Markt allein von sich aus schon derart Anziehungskraft entwickelt, dass er und nicht die offenen Läden den überwiegenden Besucherstrom zum Einkaufszentrum zu locken imstande ist.

Center-Management zeigt sich verwundert

„Das Rhein-Ruhr-Zentrum trifft das mit höchster Verwunderung“, sagte Center-Manager Alexander Balzer. Im Vorfeld zur Entscheidung des Stadtrates zu den verkaufsoffenen Sonntagen sei Verdi eingebunden gewesen. „Verdi wusste, dass es einen Sondermarkt geben wird.“