Oberhausen. . Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Besondere Anlässe für offene Geschäfte am Centro und in Sterkrade am 8. Januar nicht gegeben.
- Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Gewerkschaft Verdi eine Eilentscheidung getroffen
- Verkaufsoffener Sonntag am 8. Januar sei von der Stadt nicht hinreichend begründet
- IG Sterkrade betont, ohne Ladenöffnung gibt es kein Fest. Verdi gefährde Geschäfte und Arbeitsplätze
Die Geschäfte in der Neuen Mitte im Centro und in Sterkrade dürfen am Sonntag, 8. Januar, nicht öffnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft Verdi, die gegen die Stadt geklagt hat, in einer Eilentscheidung vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt vom 24. November beanstandet.
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In ihrer Begründung weist die 3. Kammer auf die durch die Verfassung geschützte Sonntagsruhe hin. Für eine Geschäftsöffnung müsse es einen besonderen Anlass geben. Im Fall des Centros sei aber offenkundig, dass Besucher den Stadtteil am Dreikönigstag nur aufsuchen würden, um einzukaufen. Im Fall Sterkrade habe die Stadt keine nachvollziehbare Prognose dazu angestellt, ob das geplante Dreikönigsfest so attraktiv sein wird, dass dieses Fest und nicht die Öffnung der Läden der Hauptgrund für einen Besuch sein werde. Es fehle die Prognose der zu erwartenden Besucherströme zum Fest im Vergleich zu den möglichen Kaufinteressenten.
Kaufmannschaft: Verdi gefährdet Arbeitsplätze
Während Verdi die Entscheidung begrüßt, bedauert sie die Sterkrader Interessengemeinschaft (Stig). „Ohne verkaufsoffenen Sonntag gibt es auch kein Fest, weil die Künstler und Akteure so nicht zu bezahlen sind“, sagt Stig-Vorsitzender Robbie Schlagböhmer. Er geht davon aus, dass in einem weiteren Verfahren, das der Verdi-Landesverband gegen weitere verkaufsoffene Sonntage in Oberhausen angestrengt habe, ähnlich entschieden wird. Die Folge: „Ohne verkaufsoffene Sonntage gibt es aber auch nicht mehr die Veranstaltungen, die Stadtteile verlieren alle an Attraktivität.“ Schuld sei Verdi. Mit den Klagen würden auch Arbeitsplätze in den örtlichen Geschäften gefährdet.
Die Stadt prüft den Beschluss. Gegen ihn ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Das Centro hat entschieden, nicht gegen den Beschluss vorzugehen.