Mülheim. Gewaltsamer Tod von Baby bleibt für zwei Tatverdächtige, die Mutter und einen Freund, ohne strafrechtliche Konsequenzen. Verfahren eingestellt.
- Die kleine Sophia wurde nur drei Monate und vier Tage alt, dann starb sie gewaltsam
- Beide Tatverdächtigen stritten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab
- Dreifache Mutter war seit Jahren ein Fall für die Jugendämter in der Region
Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nach dem gewaltsamen Tod eines Säuglings in Mülheim eingestellt. Es habe sich trotz monatelanger Ermittlungsarbeit nicht eindeutig klären lassen, wer das gerade drei Monate alte Baby Ende November 2015 so schwer geschüttelt hatte, dass es drei Tage nach seiner Einlieferung im Essener Uniklinikum verstarb. Bei der Obduktion des Leichnams wurde ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache festgestellt, ausgelöst wohl durch äußere Gewaltanwendung.
Mordkommission der Essener Kripo wurde eingesetzt
In den Fokus der Ermittler bei der Mordkommission der Essener Polizei waren kurz nach der Tat sowohl die Kindesmutter als auch ein in der Wohnung anwesender Freund geraten. Für beide bleibt der Tod des Kindes nun ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Der Mann war nach eigenen Angaben beim Versuch, die Kleine zu füttern, stutzig geworden, weil die Atmung des Mädchens aussetzte. Mit dem Baby auf dem Arm alarmierte er zunächst die Schwester der Kindsmutter im Haus, dann wurde der Notarzt gerufen. Die Mutter selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie das Baby erst geschüttelt und dann das Haus verlassen habe, um zu einem Termin beim Jugendamt zu erscheinen.
Ebenso käme der Freund als Täter in Betracht. Beide hatten in ihren Vernehmungen erklärt, dem Kind nichts angetan zu haben. Widersprüchliche Angaben erhielten die Ermittler aus dem Umfeld: Mal wurde die Frau als gute Mutter, mal als das Gegenteil geschildert.
Zusätzliche Brisanz erlangte der Fall im Frühjahr 2016
Zusätzliche Brisanz hatte der Fall im Frühjahr 2016 erlangt, als herauskam, dass die dreifache Mutter schon seit etlichen Jahren ein Fall für die Jugendämter war. Als ihr im Frühjahr 2015 obergerichtlich die Erziehungsfähigkeit abgesprochen und die zuvor schon mehrfach in Obhut genommenen zwei Erstgeborenen endgültig entzogen wurden, war die junge Frau ein drittes Mal schwanger. Das Neugeborene durfte bei ihr bleiben – mit bekannt tragischem Ausgang.
Wie mittlerweile feststeht, hatte der Kommunale Soziale Dienst der Stadt zwar noch vor der Geburt einen Erörterungstermin beim Familiengericht beantragt, aber keine Inobhutnahme. Ziel der Mülheimer Kinderschützer soll vielmehr gewesen sein, die Frau dazu zu bewegen, mit dem Säugling für drei Monate stationär oder teilstationär in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu ziehen, um „in einem pädagogisch-therapeutischen Rahmen zu begutachten, ob die Kindesmutter in der Lage ist, das Kind zukünftig zu versorgen“.
Am Tattag ein Termin beim Jugendamt
Laut Familiengericht lehnte die Mutter ab, zeigte sich lediglich offen für ambulante Hilfen. Fortan sollte, so das Ergebnis des Verfahrens, täglich eine flexible Haushaltshilfe eines freien Trägers der Jugendhilfe bei Mutter und Kind vorbeischauen, auch unangemeldet. Zusätzlich sei eine Familienhebamme eingesetzt gewesen, hieß es seitens der Stadt. „Der betreuende Träger bescheinigte, dass sich die Kindesmutter mitwirkungsbereit zeige und die Betreuung und Versorgung des Säuglings zuverlässig gewährleiste“, nahm das Jugendamt im April 2016 Stellung.
Am 23. November 2015 erschien die Mutter morgens zum vereinbarten Gesprächstermin im Jugendamt. Am Mittag meldete sich die Polizei im Amt. Das Mädchen sei wegen Gehirnverletzungen in Essens notoperiert worden.
Drei Tage später starb die kleine Sophia. Sie wurde nur drei Monate und vier Tage alt.
Gutachten erklärte Mutter für erziehungsunfähig
Schon seit 2009 erhielt die zur Tatzeit 27-jährige Mutter laut Stellungnahme der Stadt Mülheim familienunterstützende Hilfe des Jugendamtes einer Nachbarstadt für ihre zwei älteren Kinder.
Ende 2013 habe jenes Jugendamt festgestellt, dass diese Hilfe nicht ausreichend sei. Um das Kindeswohl zu sichern, habe das zuständige Familiengericht den Entzug des Sorgerechtes beantragt und die damals vier- und sechsjährigen Kinder erstmals in Obhut genommen.
Das Familiengericht ließ die Kinder aber zunächst zurück zur Mutter, die noch während des Verfahrens nach Mülheim gezogen war und seither vom Mülheimer Jugendamt betreut wurde. Erneut landete die Familiensache vor Gericht, die zwei erstgeborenen Kinder wurden der Mutter endgültig entzogen. Ein familienpsychologisches Gutachten hatte der Mutter im April 2015 die Erziehungsfähigkeit abgesprochen.