Mülheim. . Die Stadt Mülheim nimmt Stellung zum Tod des Säuglings im November 2015. Das Jugendamt beantragte zwei Monate zuvor die Inobhutnahme – erfolglos.

Hätte das Leben des dreimonatigen Säuglings, der Ende November 2015 an den Folgen einer schweren Misshandlung gestorben ist, gerettet werden können? Eine Stellungnahme, die die Stadt auf Drängen dieser Zeitung nun erstmalig abgab, rückt diese Frage in den Fokus: Wohl auch auf Basis eines psychologischen Gutachtens hat die Stadt schon kurz nach der Geburt des Mädchens beim Familiengericht beantragt, es in Obhut zu nehmen. Das Mülheimer Gericht lehnte ab.

Da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ins Leere zu laufen drohen (die Mutter und ein Freund sind tatverdächtig), lässt nun besagte Stellungnahme der Stadt aufhorchen. Zwar ging die Verwaltung mit Verweis auf den Datenschutz und das laufende Ermittlungsverfahren nicht dezidiert auf einen Fragenkatalog dieser Zeitung ein, doch stellte sie den langjährigen Fall der Jugendhilfe zusammenfassend dar.

Hierbei wird deutlich: Die Mutter des an einer schweren Hirnblutung verstorbenen Mädchens war für die Jugendämter in Mülheim und in einer Nachbarstadt, auch für die Familiengerichtsbarkeit, kein unbeschriebenes Blatt. Schon 2009, nach der Geburt des zweiten Kindes, soll sie nach Darstellung der Stadt vom Jugendamt einer Nachbarstadt familienunterstützende Hilfen erhalten haben.

Sorgerecht für zwei Kinder entzogen

Ende 2013 seien die beiden erstgeborenen Kinder, damals sechs und vier Jahre alt, erstmals und für rund sieben Monate in Obhut genommen worden, weil die ambulante Hilfe nicht ausreichend erschien, ihr Wohl zu sichern. Im November 2014, als die Mutter wieder zurück nach Mülheim gezogen war, nahm der hiesige Kommunale Soziale Dienst (KSD) den Nachwuchs nach eigener Darstellung erneut per Gerichtsbeschluss in Obhut. Die Kinder leben heute in einer Pflegefamilie.

Als dem KSD im August 2015 eine erneute Schwangerschaft der Mutter bekannt geworden sei, heißt es in der Stellungnahme der Stadt, habe er noch vor der Geburt einen Erörterungstermin beim Familiengericht beantragt. Ziel sei gewesen, die werdende Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung unterzubringen, um dort „in einem pädagogisch-therapeutischen Rahmen“ zu begutachten, ob sie in der Lage sein würde, ihr Neugeborenes künftig zu versorgen. Nach der Entbindung Ende August habe es keine Anzeichen gegeben, dass das Baby unterversorgt gewesen sei, so die Stadt.

Gleichwohl muss der KSD in der Folge schnell für sich zu der Erkenntnis gekommen sein, dass das Kindeswohl akut gefährdet war. Er beantragte erneut eine familiengerichtliche Anhörung, die laut Stadt am 19., nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun bereits am 10. September 2015 stattgefunden hat – als das Kind nicht einmal einen Monat auf der Welt war. Der KSD hatte beantragt, der Mutter umgehend das Sorgerecht zu entziehen und das Baby anderweitig unterzubringen. Offenbar hatte ein Familienpsychologe der Mutter schon Monate zuvor die Fähigkeit abgesprochen, das Kindeswohl zu gewährleisten, weshalb zwischenzeitlich auch eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihrer beiden anderen Kinder vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert sein soll.

Gerichtsdirektorin: Wir haben sorgsam abgewogen

Das Familiengericht aber entschied gegen die städtische Jugendhilfe, deren Mitarbeiter qua Gesetz gar haftbar zu machen sind, wenn sie nicht angemessen auf eine Gefährdung des Kindeswohls reagieren. Die Inobhutnahme wurde abgelehnt, wie Gerichtsdirektorin Galonska-Bracun bestätigte. Das Familiengericht habe es „nach ausführlicher Erörterung und sorgsamer Abwägung“ einzig für erforderlich gehalten, „eine engmaschige Kontrolle durch eine tägliche Familienhilfe im Haushalt der Kindsmutter, auch an Wochenenden und teilweise unangekündigt“ als Verpflichtung für den KSD anzuordnen. Laut Stadt hat der betreuende freie Träger der Jugendhilfe in der Folge bescheinigt, dass sich die Mutter „mitwirkungsbereit zeige und die Betreuung und Versorgung des Säuglings zuverlässig gewährleiste.“

Noch am Vormittag des 23. November, so die Stadt, sei die Mutter zu einem vereinbarten Gespräch beim KSD erschienen. Am Mittag des gleichen Tages informierte die Polizei die städtische Jugendhilfe, dass das drei Monate alte Baby mit Hirnblutungen in die Essener Uniklinik eingeliefert worden sei. Drei Tage später verstarb das Mädchen.