Mülheim. . Die umstrittene Windkraftanlage im Städtedreieck von Mülheim, Oberhausen und Duisburg steht vor der Genehmigung. Es wird aber Auflagen geben.

  • Für die 149 Meter hohe Windkraftanlage im Ruhrbogen liegen alle Gutachten vor
  • Mülheims Umweltamt will noch in diesem Jahr eine Genehmigung erteilen
  • Klagen von Anwohnern gegen Gelsenwasser und Medl gelten als wahrscheinlich

Entgegen des Widerstands aus der Nachbarschaft am Städtedreieck mit Duisburg und Oberhausen steht eine Genehmigung für das von Gelsenwasser und Medl geplante Windrad auf der Deponie am Kolkerhofweg noch für dieses Jahr in Aussicht. Das kündigte Mülheims Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf bei einer Akteneinsicht dieser Zeitung zum Genehmigungsverfahren an. Für die Betreiber soll es aber Auflagen geben. Klagen sind nicht ausgeschlossen.

Auf der Deponie am Ruhrbogen soll bekanntermaßen eine Windkraftanlage mit rund 108 Metern Nabenhöhe und 82 Metern Rotordurchmesser aufgestellt werden. In Oberhausen-Alstaden, in Duisburg-Duissern und in Speldorf sind Bürger nicht glücklich darüber; eine Bürgerinitiative gegen das Windenergie-Projekt hat sich schon vor Monaten formiert. Sie könnte gegen eine Genehmigung des Vorhabens klagen, das darf auch als wahrscheinlich gelten, da die (finanziellen) Hürden dafür gering sind und der Ärger vor Ort groß ist.

Verschattung für einzelne Nahbereiche in Alstaden zu hoch

Gelsenwasser und Medl haben eine Genehmigung für das Windrad noch für 2016 abgefragt. „So wie es aussieht, könnte dies auch klappen“, sagt Amtsleiter Zentgraf. Er kündigt eine Genehmigung unter Auflagen an. Eine Auflage wird sich aus dem Schallgutachten ergeben, das die Gelsenwasser AG ihrem Antrag beigefügt hatte. Im Gutachten ist aufgeführt, dass „zur sicheren Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes“ die Anlage mit gut 10 Prozent begrenzter Leistung betrieben werden sollte.

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Auch aus der Schattenwurfprognose werden sich Reglementierungen für den Betrieb ergeben. Mit ihr wurde festgestellt, das die zulässigen Werte für eine Beschattung (maximal 30 Stunden im Jahr, maximal 30 Minuten am Tag) bei Normalbetrieb der Anlage für Anwohner der Straße „Am Ruhrufer“ in Alstaden nicht zu gewährleisten ist. Das Umweltamt als Genehmigungsbehörde wird den Betreibern deshalb vorschreiben, eine Abschaltautomatik für das Windrad zu installieren, die die Einhaltung der Richtwerte garantiert. Gelsenwasser und Medl haben ursprünglich darauf gehofft, sich diese Investition sparen zu können, haben sich laut Zentgraf aber längst damit arrangiert.

Ausgleichsmaßnahmen für Flussregenpfeifer, Kreuzkröte und Co.

„Noch tief in der Diskussion“, so Zentgraf, sei man derweil in der Frage des Natur- und Artenschutzes. Ausgleichsmaßnahmen sind etwa erforderlich, um dem Flussregenpfeifer als Brut- und Sommervogel einen neuen Lebensraum zu geben. 1750 Quadratmeter dafür sind nötig, hierfür ist auf Duisburger Gebiet angedacht, entlang der Ruhr eine Kiesbank anzulegen. Auch Kleingewässer als Laichhabitate für Kreuzkröten sind zu schaffen, Wildbienen und Graswespen benötigen ein neues Biotop.

Darüber hinaus gilt es den Verlust von Fortpflanzungsstätten von sechs Fledermausarten und im Baum brütenden Großvögeln (Habicht, Bussard, Eule) zu kompensieren. Um zu vermeiden, dass wandernde Fledermäuse mit dem Windrad kollidieren, schlagen die Gutachter vor, die Anlagen im ersten Betriebsjahr bei bestimmten Jahreszeiten und Witterungsverhältnissen nachts abzuschalten, um die Gefährdungslage näher zu untersuchen.

Ob sich die Bürger mit jenen Auflagen zufriedengeben werden, ist fraglich. Sie könnten gegen einen Genehmigungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eine Klage könnte für das Projekt aufschiebende Wirkung entfachen.