Mülheim. . Wegen unbesetzter Stellen im Mülheimer Tiefbauamt fallen Baustellenkontrollen und Geschwindigkeitsmessungen aus. Vor Jahresfrist ist keine Besserung in Sicht.
In der städtischen Straßenbauabteilung fehlen Fachleute, mehrere Stellen sind dort unbesetzt. Mehrere Straßenarbeiten und Gehwegreparaturen müssen in das nächste Jahr verschoben werden, weil zwei Bauleiter fehlen. Seit Beginn des Jahres fehlen im Bauhof ebenfalls zwei Kollegen, weshalb keiner mehr Geschwindigkeitsmessgeräte aufbaut. Schon länger ist auch die Baustellenüberwachung unbesetzt. Kontrollen müssen ausfallen. Die Stadt hat ein Sicherheitsrisiko. Eine Folge des Personalabbaus im Rathaus.
„Ich habe die Besetzung der Stelle beantragt. Aber das Personalamt hat sie mir nicht genehmigt“, antwortete Andreas Pape, Abteilungsleiter Straßenbau im Tiefbauamt, auf eine Anfrage der CDU in der Bezirksvertretung 2. „Aus der Bevölkerung kommen immer wieder Beschwerden, dass Straßenbaustellen nicht oder nicht rechtzeitig angekündigt oder verspätet beendet werden“, begründete Petra Seidemann-Matschulla. Am Grünen Weg sei die Absperrung trotz Ende der Bauarbeiten über das Wochenende stehen geblieben. An der Gleisbaustelle Auf dem Bruch habe es plötzlich Sperrungen von Fahrspuren gegeben, fügte die CDU-Sprecherin hinzu.
„Die Überwachung anderer Baustellen ist jetzt nicht mehr drin“
„Unsere eigenen Baustellen, wie das Aufstellen der Warnbaken in der Fußgängerzone auf lockeren Platten, schaffen wir. Aber die Überwachung anderer Baustellen ist jetzt nicht mehr drin“, erklärte Andreas Pape auf Nachfrage dieser Zeitung. Medl, Wasserwerk und andere Unternehmen hätten zwar ihre Bauleiter vor Ort. Aber meist sei der öffentliche Straßenraum betroffen, „wo wir ebenfalls die korrekte Baustelleneinrichtung prüfen müssen“. Stelle ein Hausbesitzer für den Fassadenanstrich ein Gerüst vor seinem Haus auf, bekomme er dafür die Genehmigung. Wir müssen dazu kontrollieren, ob der Gehweg abgesichert ist“, sagt Andreas Pape.
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Diese Punkte hat vor fünf Jahren das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem Urteilsspruch verpflichtend für die Kommunen geregelt. „Wir haben auf allen öffentlichen Straßen und Wegen eine Verkehrssicherungspflicht“, ergänzt Stadtsprecher Volker Wiebels. Erfülle die Stadt ihre Verkehrsicherungspflicht nicht und es stürze beispielsweise jemand, „muss die Stadt für den entstandenen Schaden aufkommen“, sagt Wiebels. „Und wenn doch etwas passiert? Was ist dann?“, hakte Petra Seidemann-Matschulla nach.
Andreas Pape konnte während der Sitzung nur mit den Schultern zucken. Das vom Kämmerer beauftragte Gutachten, wo in der Verwaltung noch Einsparpotenzial besteht, soll erst zum Jahresende vorliegen. So lange wird es keine Neubesetzung offener Stellen geben.