Mülheim. . Kämmerer Uwe Bonan rechnet für Ende Juli mit Genehmigung des städtischen Haushaltes. Rund 37 Millionen Euro lautet die verpflichtende Sparvorgabe.
Mehr als ein halbes Jahr arbeiten Kämmerer Uwe Bonan und sein Team mit einem Nothaushalt. Die Stadt darf nur bezahlen, was sie wirklich zum Überleben braucht. Luxus ist längst gestrichen. In wenigen Wochen soll die ersehnte Genehmigung aus Düsseldorf kommen. Wie es gerade um die Stadtfinanzen bestellt ist und was die Kassenverwalter demnächst ausgeben und sparen müssen, dazu befragte die WAZ Kämmerer Uwe Bonan. Auf Grundlage dieser Zahlen muss jeder Mülheimer 219 Euro sparen.
WAZ: Wird der Haushalt, wie im Rat angekündigt, Ende Juli genehmigt?
Uwe Bonan: Nach dem derzeitigen Informationsstand aus Düsseldorf soll die Prüfung des Haushalts der Stadt Mülheim Ende Juli abgeschlossen sein.
Warum genehmigt die Regierungspräsidentin den Mülheimer Etat – trotz hoher Schulden?
Bonan: Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes soll nach § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgen, wenn daraus hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich erreicht wird.
Diese Darstellung ist der Stadt Mülheim an der Ruhr bereits mit dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Jahr 2013 gelungen. Darin wurde ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 dargestellt. Dieser Zeitpunkt ist weiterhin bindend, da sich der Konsolidierungszeitraum nicht von Jahr zu Jahr verschiebt. Da auch im HSK für das Jahr 2015 dargestellt wird, dass im Jahre 2021 ein positives Ergebnis erzielt wird, kann das HSK aus Sicht der Stadt Mülheim an der Ruhr genehmigt werden.
Was verbessert sich gegenüber dem Haushalt 2014 – weniger Schulden, bessere Einnahmen-Erwartung?
Bonan: Das Ergebnis für das Jahr 2014 beträgt laut vorläufigem Jahresabschluss rund 113,2 Millionen Euro. Das geplante Defizit für 2015 ist geringer; es beträgt rund 76,5 Millionen Euro.
So waren im Jahr 2014 Gewerbesteuererträge in Höhe von rund 79,1 Millionen Euro zu verzeichnen; für das Jahr 2015 sind 94,8 Millionen Euro geplant. Bei der Grundsteuer wurden im Jahr 2014 Erträge in Höhe von rund 36,1 Millionen Euro erzielt; für das Jahr 2015 wird mit rd. 41,6 Millionen Euro gerechnet.
Auch die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer werden voraussichtlich höher ausfallen als im Vorjahr (Gemeindeanteil Einkommensteuer: Ist 2014 = rund 75,9 Millionen Euro, geplant für 2015 = 78,1 Millionen Euro; Gemeindeanteil Umsatzsteuer: Ist 2014 = rund 10,4 Millionen Euro, geplant für 2015 = 12,2 Millionen Euro).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betrugen im Jahr 2014 rund 105,7 Millionen Euro; für das Jahr 2015 ist hierfür ein Betrag von rund 94,7 Millionen Euro geplant.
Sind nach der RP-Genehmigung noch Extra-Ausgaben möglich?
Bonan: Der genehmigte Haushaltsplan bildet die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns. Sollten bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen, ist gemäß § 81 Abs. 2 Ziffer 2 Gemeindeordnung NRW eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Was sind die dicksten Ausgabe-Brocken im Etat – Sozialleistungen, Brandschutz, Straßenbau?
Bonan: Der größte Anteil der Aufwendungen entfällt auf die Transferaufwendungen (45,5 Prozent, rd. 303,09 Millionen Euro). Dazu zählen z. B. der Bereich Soziales mit etwa 176,2 Millionen Euro sowie Umlagen an den Landschafsverband Rheinland (rund. 41,7 Millionen Euro) und den RVR (rd. 1,6 Millionen Euro).
Der zweitgrößte Anteil an den Aufwendungen betrifft die Personalaufwendungen (22,1 Prozent, rund 149,93 Millionen Euro).