Mülheim. . Geschäftsführer des Mülheimer St. Marien-Hospitals begrüßt Änderungen des Krankenhausstrukturgesetzes
Das geplante Krankenhausstrukturgesetz sorgte bundesweit für Aufregung. Auch in Mülheim gingen Krankenhausmitarbeiter auf die Straße, um gegen einschneidende Maßnahmen auf der Einnahmenseite zu protestieren, weil dies viele Häuser im Bestand gefährde, wie es Hubert Brams formuliert. Der Geschäftsführer des Marien-Hospitals begrüßt daher aktuelle Pläne, den Entwurf für das Gesetz zu ändern.
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So ist die ursprünglich vorgesehene Einstellung des Versorgungszuschlags vom Tisch, was eine Einbuße für das Katholische Haus von 300 000 € im Jahr bedeutet hätte. Brams sieht es positiv, dass der Versorgungszuschlag bleiben soll und das dafür ursprünglich geplante bundesweite Pflegeförderprogramm zusätzlich kommen wird. „Damit wird die Finanzierung der laufenden Kosten auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt.“
Politisch vernünftig geregelt
Nicht zufrieden kann Brams mit der Vergütung der Notfallversorgung sein: 32 Euro gibt es für Patienten, die etwa am Wochenende ins Krankenhaus kommen, 120 Euro müssten es sein, um die Kosten zu decken. „Im Gespräch ist der Verzicht auf den zehnprozentigen Investitionskostenabschlag“, gibt Brams einen kurzen Einblick in das kompliziere Finanzthema. Den Investitionskostenabschlag zahlen Kliniken, da an ihren Bau- und Gerätetechnikkosten die Länder beteiligt sind.
Erbringt ein Krankenhaus wie das Marien-Hospital mehr Leistungen als über den Versorgungsvertrag mit den Kassen vereinbart, behandelt es also mehr Patienten, als das Budget vorsieht, muss das Haus Abschläge hinnehmen. Dieser Mehrleistungsabschlag soll bei der Behandlung von Flüchtlingen nicht angewendet werden. Geschäftsführer Brams begrüßt dieses Vorhaben: „Das ist politisch vernünftig geregelt, diese Patienten kommen zusätzlich.“ Auch die neue Tarifausgleichsrate begrüßt er: Damit wären Tarifsteigerungen künftig in voller Höhe abgedeckt.