Mülheim/Düsseldorf. Die Verfahren wegen nicht bewilligter Asylanträge am für Mülheim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf haben sich seit 2010 mehr als verdoppelt.
Mit der steigenden Anzahl von Asylsuchenden, die auf der Flucht vor Gewalt, Verfolgung oder Armut nach NRW kommen, häufen sich die Verfahren gegen abgelehnte Asylanträge vor dem auch für Mülheim, Oberhausen, Duisburg und Essen zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Dort haben die Verwaltungsrichter im Jahr 2014 über 4225 Asylverfahren im Bezirk zu entscheiden, das sind 42,5 Prozent mehr als im Jahr 2013. Seit 2010 haben sich die Asylverfahren und Klagen mehr als verdoppelt. „Asylrechtliche Verfahren sind unsere Hauptbeschäftigung“, sagte Verwaltungsrichterin Nicola Haderlein bei der Jahrespressekonferenz des Düsseldorfer Gerichts. Während andere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen über viel zu viel Arbeit klagen, heißt es in der Landeshauptstadt dagegen zuversichtlich: „Wir schaffen das.“
Urteil innerhalb weniger Tage
Wenn das Bundesamt für Migration einen Antrag auf Asyl ablehnt, können in Mülheim, Oberhausen, Duisburg und Essen untergebrachte Asylsuchende dagegen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht vorgehen. Wegen besonderer Dringlichkeit mussten die Richter in vier von zehn Fällen (1699) sogar innerhalb weniger Tage zu einem Urteil kommen. Weniger als jedem zehnten dieser Asylverfahren haben sie 2014 stattgegeben.
Mehr Arbeit durch das Dublin-Verfahren
Das liegt nach Auskunft des Gerichts einerseits daran, dass schon das Bundesamt die Gründe eines Asylgesuchs sorgfältig prüfe. Die Chance, dass eine Ablehnung anzufechten ist, wäre also geringer. Anderseits kommen viele Klagende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Kaum eines ihrer Gesuche haben die rund 90 Düsseldorfer Verwaltungsrichter 2014 bewilligt. Wirtschaftliche Not allein ist nach dem Grundgesetz kein Asylgrund. Dennoch hat sich die Anzahl der Klagen und Eilfahren seit 2013 verzehnfacht – von 26 auf 262.
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Deutlich mehr zu tun haben die Düsseldorfer Richter mit dem sogenannten Dublin-Verfahren. Bei diesen prüfen sie, ob sich ein Asylsuchender vor seiner Ankunft in Deutschland nicht in einem anderen EU-Land aufgehalten habe, in das er dann zurückgeschickt werden kann. Die Anzahl dieser Verfahren habe sich seit 2011 verzehnfacht, heißt es aus Düsseldorf.
Weist das Gericht ein Asylverfahren ab, müssen diese Menschen Deutschland verlassen. Tun sie das nicht freiwillig, droht die Abschiebung. Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts, beschreibt die richterliche Arbeit vor diesem Hintergrund als belastend. „Oft sind die Gründe der Asylsuchenden menschlich nachvollziehbar. Wir müssen aber nach Recht und Gesetz entscheiden.“