Mehr als die Hälfte der Verfahren am Düsseldorfer Verwaltungsgericht haben Menschen aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo beantragt. Sie gelten als sogenannte sichere Herkunftsländer, die Chancen auf Asyl sind gering. Auch Asylverfahren von Albanern haben kaum Chancen auf Erfolg.
Syrer tauchen in der auch für Mülheim geltenden Gerichtsstatistik kaum auf. Sie wurden 2014 als Kontingentflüchtlinge anerkannt und können somit für eine begrenzte Zeit als geduldet in Deutschland bleiben.