Mülheim. . Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Überschwemmungsgebiete des Rumbachs festgesetzt. Anwohner fürchten um Wertverluste ihrer Grundstücke.
Auf einer Strecke von 5,2 Kilometern hat die Bezirksregierung in Düsseldorf jetzt die Überschwemmungsgebiete des Rumbachs festgesetzt. Sie erklärt gleichzeitig die Öffentlichkeitsbeteiligung für abgeschlossen. Diese neue Verordnung tritt bereits am morgigen Donnerstag, 26. Februar, in Kraft. Davon betroffen sind Flächen in Mülheim und Essen.
Damit hat die Interessengemeinschaft Rumbachtal (IGR), die sich gegen die Festsetzung des „Überschwemmungsgebietes Rumbach“ gewehrt hatte (wir berichteten), nicht durchgesetzt. Sie hatte mit Bezirksregierung und Stadt kooperiert, mit deren Vertretern eine „Bachschau“ von der Wetzmühle bis zur Riemelsbeck organisiert.
Wie Heinz Moseler, Sprecher der IGR, sagte damals: „Wir haben gemeinsam festgestellt, dass es auch Macken gibt.“ Teils hätten Eigentümer Schuppen zu nah an der Böschung gebaut oder Holz zu nahe am Rumbach gelagert, die bei Hochwasser mitgerissen werden könnten. Die IGR wollte diese Problematik den Eigentümern bewusst machen.
Keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern
Wegen der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete befürchten die Rumbach-Anwohner Einschränkungen bis zum Wertverlust ihrer Häuser. Deswegen sind, laut IGR, mehr als 35 Einwendungen an die Bezirksregierung gegangen.
„Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht“, heißt es dazu bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. „Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.“
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In Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Schutzvorschriften, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und damit eine Vergrößerung möglicher Schäden verhindern sollen.
Weil die Starkregen auch in Mülheim zunehmen – eine Folge des Klimawandels –, steige auch der Rumbach bei Hochwasser über seine Ufer, heißt es in einer Bewertung. Entlang des Rumbachs sei das in den vergangenen 60 Jahren mehrfach geschehen. Daher seien die Länder „gesetzlich verpflichtet Überschwemmungsgebiete festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird“. Die Unterlagen zu den Rumbachflächen können bei der Stadt und der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden.