Rechtsmittel gegen die erlassene Festsetzung sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ein Gericht kann nur prüfen, wenn z.B. eine notwendige wasserrechtliche Genehmigung (bei Baugenehmigungen nötig) durch Klage angefochten wird.
Die Überschwemmungsflächen auf Mülheimer Gebiet für den Rumbach belaufen sich auf rund 0,24 Quadratkilometer.