Noch am Donnerstagabend sendete FDP-Fraktionschef Peter Beitz eine Meldung über das soziale Netzwerk Facebook in die Welt: „Merkwürdige Sitzung“, ließ er da wissen. Im nicht-öffentlichen Teil hatte er einer Aufforderung der Oberbürgermeisterin keine Folge geleistet. Beitz sollte wegen Befangenheit den Raum verlassen, damit die Leiterin des Rechtsamtes, Bettina Döbbe, und der Chef der Beteiligungsholding, Dr. Hendrik Dönnebrink, die restlichen Ausschussmitglieder zum Korruptionsverdachtsfall rund um die Mülheimer Seniorendienste informieren konnten.
In den ist mit der Aleha-Unternehmensberatung die Firma von Beitz-Ehefrau Sabine Dreiling-Beitz verstrickt, gegen sie laufen laut ihrem Rechtsanwalt Jörg Hufer Ermittlungen. Peter Beitz selbst arbeitet für die Firma, ist im Impressum des Aleha-Internetauftritts als Verantwortlicher gemäß Telemediengesetz benannt.
Eine Information der Politik über das Ermittlungsverfahren und die schweren Vorwürfe gegen insgesamt 17 Beschuldigte hatten die Grünen und die MBI gefordert. Beitz blieb aber im Saal. Die Oberbürgermeisterin als Leiterin der Sitzung blies die Information der Ratsmitglieder daraufhin ab. Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort verteidigte das Handeln von Dagmar Mühlenfeld am Freitag damit, dass auch „unsere Mitarbeiter zu schützen sind. Sie wollen nicht riskieren, selbst Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zu werden“. Sprich: sich durch möglicherweise nur ein unbedachtes Wort in der Berichterstattung zum „Fall Rinas“ plötzlich einer Unterlassungs- oder Verleumdungsklage gegenüberzusehen.
Gleichwohl sieht Steinfort ein Dilemma. § 31 der Gemeindeordnung, der die Befangenheit von Ratsmitgliedern regele, stelle auf die Teilnahme an Entscheidungen ab. Die habe im Hauptausschuss zum „Fall Rinas“ eben nicht angestanden. So sieht es auch Beitz-Anwalt Jörg Hufer. „Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Jemand kann laut Gemeindeordnung nicht befangen sein, wenn er nur zuhört.“ Das Rechtsamt will die rechtliche Situation nun noch mal genauer prüfen.
Beitz-Anwalt Hufer kündigte derweil gegenüber dieser Zeitung an, am Wochenende die Möglichkeiten für eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu prüfen. Wegen Geheimnisverrats. Der könne vorliegen, da überhaupt aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt geworden sei, dass Beitz sich der Aufforderung verweigert habe, den Raum zu verlassen. Beitz selbst sieht sich und die Firma Aleha aufgrund „einiger trauriger Wortbeiträge“ von Ratskollegen, die „zum Glück protokolliert“ würden, derart getroffen, dass er überlegen will, auch hiergegen rechtlich vorzugehen.
Die Beratungsfirma Aleha steht laut Ermittlern des LKA unter Verdacht, im mutmaßlichen „Korruptionsnetzwerk“ um den Ex-Geschäftsführer der Seniorendienste, Heinz Rinas, verstrickt zu sein. Unterstellt wird Aleha, Rinas im Gegenzug für einen 150 000 Euro schweren Auftrag privat gut 20 000 Euro zukommen gelassen zu haben. Der Vorwurf, so Anwalt Hufer, sei „nachweislich falsch“.