Mülheim. . Bereits seit zwei Monaten sitzt Nezet S. in U-Haft. Der 21-jährige Mülheimer soll in einem syrischen Ausbildungslager für IS-Kämpfer an der Waffe trainiert haben. Nun teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit, anhand sichergestellter Daten dies beweisen zu können.

Vor einem Jahr noch Schüler am Berufskolleg Lehnerstraße, heute mutmaßlich an der Waffe ausgebildeter Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“: Nezet S. (21) sitzt seit nun mehr zwei Monaten in Untersuchungshaft. Eine Anklage wegen des Verdachtes, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, ist mittlerweile wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte nun auf Anfrage, dass es den Ermittlern gelungen sei zu beweisen, dass sich Nezet S. im Sommer in Syrien als IS-Kämpfer hat ausbilden lassen. Anhand sichergestellten Datenmaterials bei einer Wohnungsdurchsuchung am 24. September sei nachweisbar, dass der 21-jährige Mülheimer sich während seines kurzen Syrien-Aufenthaltes im Umgang mit Schusswaffen habe unterweisen lassen, so ein Sprecher der Behörde.

Rückkehr nach der Ausbildung bereitete Sorgen beim Staatsschutz

Hellhörig war der Staatsschutz geworden, als Nezet S. Ende August auf herkömmlichem Weg über die Türkei, Albanien und den Kosovo von Syrien heimgekehrt war. Üblich sei, dass in den Ausbildungslagern der IS-Terroristen die Pässe von neuen Mitstreitern verbrannt würden. Die Rückkehr von Nezet S. nach Ausbildung an der Waffe nach Deutschland habe die Befürchtung groß sein lassen, dass er mit dem Auftrag, in Deutschland einen Anschlag zu verüben, heimgeschickt worden sei.

Bei der Durchsuchung der Wohnung von Nezet S. an einer Hauptstraße in Dümpten haben die Ermittler vom Staatsschutz aber keine Waffen oder Sprengstoff gefunden. „Wir standen nicht vor der Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Anschlags“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bilder der Ausbildungslager

Sichergestellte Datenträger mit üppigem Inhalt taugen aber wohl doch, um die fortwährende U-Haft des 21-Jährigen zu begründen. 15 ausgewertete Stehordner lagern aktuell bei der Staatsanwaltschaft, bei der in Kürze die Entscheidung über eine Anklage fallen wird. Sichergestellte Bilder wie jenes auf dieser Seite, das dieser Zeitung aus dem Umfeld von Nezet S. zugespielt worden ist, sollen den in Deutschland geborenen Sohn albanischer Eltern ebenso in voller Kampfmontur und mit scharfer Waffe zeigen. Die Bilder, so die Ermittler, seien in Syrien entstanden; „das sind Bilder aus einem Ausbildungslager“.

Die sichergestellten Daten dürften für eine Anklage nach § 89a des Strafgesetzbuches („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) ausreichen. Die Ermittler fanden bei Nezet S. laut Staatsanwaltschaft auch reichlich Dateien dschihadistischen Inhalts.

Die Ermittler sehen Nezet S. eher als einen Alleingänger, nicht vernetzt in einer Gruppe extremistischer Salafisten. Die Mülheimer Moscheegemeinde, die er besucht habe, stehe nicht im Verdacht, Zentrum extremistischer Aktivitäten zu sein. In dieser Hinsicht sei Mülheim unauffällig.