Mülheim an der Ruhr. . Bankkunden, die Bearbeitungsgebühren für einen Privatkredit gezahlt haben, können dieses Geld nach einem BGH-Urteil nun zurückfordern. Aber, Achtung: Die Banken werden von selbst nicht tätig. . .
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gebühren für Verbraucherkredite für rechtswidrig erklärt. Das lässt manche unsere Leser, die vor Jahren bei Banken oder Sparkassen einen Privatkredit bekommen haben, auf einen Geldregen vor Weihnachten hoffen. Aber so einfach ist die Sache nicht.
Der Kunde ist zwar König, „muss sich jedoch selbst um eine Rückzahlung der Kreditgebühr bemühen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. „Wir möchten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, damit wir entsprechend handeln können“, lautet fast wörtlich übereinstimmend die erste Reaktion bei den Mülheimer Geld-Instituten.
Klar ist bereits: Schreiben die Bundesrichter keine klaren Verfahrensregeln in ihre Urteilsbegründung, werden die Banken von selbst nicht tätig und zahlen auch nicht selbsttätig einen eventuell zu viel gezahlten Kreditgebührenbetrag aus.
„Das jetzige Urteil ist neu“
Einige Kassen hat der BGH mit seinem Spruch auch überrascht. „In vorangegangenen Entscheidungen hat das Gericht oft zu Gunsten der Banken entschieden. Das jetzige Urteil ist neu“, heißt es dazu bei der örtlichen Spakasse. „Wir werden das mit unseren Kunden gemeinsam lösen.“ Dabei gehe es um Kreditgebühren von 2004 bis 2009. Seit 2010 nimmt die Sparkasse für Kredite nur noch Zinsen.
Bei anderen Kredithäusern verhält es sich ähnlich. Es unterscheiden sich nur die Zeiträume, seit denen sie keine Bearbeitungsgebühren mehr für Privatdarlehen erheben. Das gilt für Commerzbank, Deutsche Bank, Nationalbank oder Volksbank Rhein-Ruhr. Alle warten noch ab und verweisen auf eine Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft. Dabei haben die Bundesrichter diese schon mit ihrem Urteil im Mai auf dem „falschen Fuß erwischt“.
Einzelfall-Entscheidungen, in denen Verbraucher Gebühren zurückforderten
„Nachdem der BGH im Mai 2014 – entgegen vorheriger Urteile – die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt hatte, ergingen zu diesem Themenkomplex am 28. Oktober zwei weitere BGH-Urteile, welche die Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei derartigen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten betreffen“, heißt es.
Musteranträge bei der Verbraucherzentrale
Die Mitarbeiterinnen der örtlichen Verbraucherzentrale, Leineweberstraße 54, helfen bei den Anträgen auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Privatkredite, 69 60 53 01.
Musteranträge stehen auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zum Herunterladen und Ausdrucken bereit: www.vz-nrw.de
Beides seien Einzelfall-Entscheidungen, in denen Verbraucher Gebühren aus 2006 bzw. 2008 zurückforderten. Dazu heißt es im Papier der Kreditwirtschaft: „Wenn Kreditinstitute seinerzeit ein Bearbeitungsentgelt erhoben hatten, dann war es für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent.“ Der effektive Jahreszins sei die Orientierungsmarke für Kunden. Kreditnehmer, die ab 2004 Bearbeitungsgebühren für Privatdarlehen gezahlt haben, müssen diese persönlich bei Bank oder Sparkasse zurückfordern – für jeden Kredit einzeln. Wer Verträge bei mehreren Geldhäusern abgeschlossen hat, darf entsprechend mehr Anträge ausfüllen. Muster dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale.