Erfurt. Es ist höchstrichterlich entschieden: Banken müssen Bearbeitungsentgelt für Kredite erstatten. Doch manche Institute haben Ausreden, Verbraucher handeln sich Absagen ein. Ob der Richterspruch auch Immobilienkredite umfasst, ist umstritten.
Für Verbraucher war der 13. Mai 2014 eigentlich ein guter Tag: Höchstrichterlich machte der Bundesgerichtshof (BGH) der üblichen Bankenpraxis ein Ende, Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zu kassieren. Etliche Kunden hoffen nun auf eine Erstattung. Wie rankommen ans Geld und was tun, wenn das Institut nicht zahlen will?
Die Urteile gelten im Prinzip für Verbraucher- und Studienkredite sowie für auf Bauspardarlehen erhobene Bearbeitungsentgelte. Ob der Richterspruch auch Immobilienkredite umfasst, ist umstritten - sie sind in den BGH-Urteilen nicht ausdrücklich erwähnt.
Klar ist: Von allein kommt womöglich zuviel gezahltes Bearbeitungsentgelt nicht zurück aufs Konto. Banken und Sparkassen zahlen grundsätzlich erst bei Verträgen ab 2011 und nur nach schriftlicher Aufforderung. "Wenn ich etwas will, muss ich es einfordern", stellt Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt klar.
Betrag plus Zinsen auf die Gebühr zurückverlangen
Behn empfiehlt, in den Kreditunterlagen zunächst nach Begriffen wie "Bearbeitungsentgelt" oder "Bearbeitungsgebühr" und den Beträgen zu suchen. Die können sowohl als Summe, etwa 100 Euro, als auch in Prozent bezogen auf den Nettodarlehensbetrag - zum Beispiel 3 Prozent von 10.000 Euro, macht 300 Euro - ausgewiesen sein. Den Betrag plus die im Laufe der Jahre zu viel gezahlten Zinsen auf die Gebühr können Bankkunden zurückverlangen. Diese Option bietet sich Behn zufolge vor allem für bereits abbezahlte Kredite an.
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Wer noch abstottert, für den kann sich eine andere Variante lohnen: das Neuberechnen des Darlehens ohne Berücksichtigung des Bearbeitungsentgelts. Der Effekt: Die Kreditsumme sinkt, die monatliche Belastung ebenfalls. "Weil die ursprüngliche Kreditsumme zu hoch angesetzt war, habe ich ja höhere Raten gezahlt", erläutert Michael Knobloch, Geschäftsführer des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). Der von der Bank zu erstattende Anspruch fließt in die Tilgung. Möglich wäre darüber hinaus, trotz niedrigerer Kreditsumme die anfängliche Ratenhöhe beizubehalten und so schneller abzutragen.
Die Verbraucherzentralen haben Musterbriefe für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ins Internet gestellt. Die Schreiben enthalten neben Hinweisen auf die BGH-Urteile (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) auch solche auf eine Zahlungsfrist. Dem iff genügt das nicht: Bankkunden sollten den Betrag, den sie vom Kreditinstitut zurückhaben wollen, möglichst präzise beziffern. Das iff arbeitet an einem Internettool für die Berechnung.
Bei Ablehnung an Ombudsleute wenden
Die Geldhäuser tun sich anscheinend schwer mit der Erstattung. "Beschwerden wegen Ablehnungsschreiben häufen sich. Die Institute zeigen da viel Kreativität", klagt Andreas Behn. Die Abwimmelargumente reichen demnach vom Warten auf die - inzwischen vorliegende - Urteilsbegründung bis hin zu Hinweisen, dass Vertragspartner sich an vertragliche Regelungen halten müssten, die Preiskalkulation transparent gewesen oder die Gebühr individuell ausgehandelt worden sei. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ziehen solche Argumente aber genauso wenig wie Hinweise auf Kosten für Kundenberatung, Bonitätsprüfung oder Nennung im Preisaushang.
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Erste Ansprechpartner abgewiesener Kunden sind die Ombudsleute der Banken- und Sparkassenverbände. Dort sollten die Ansprüche klar und deutlich vorgebracht werden. Der Andrang hält sich in Grenzen. "Seit den beiden Urteilen des BGH haben sich nur sehr wenige Kunden bei der Schlichtungsstelle beschwert", sagt zum Beispiel ein Sprecher des in Berlin ansässigen Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Die Kunden seien an die Sparkassen verwiesen worden und hätten in der Regel ihre Gebühren zurückerstattet bekommen. Genaue Zahlen nennt der Verband nicht. Den Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB) haben seit den Urteilen des BGH insgesamt 13 Beschwerden erreicht. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Rechtschutzversicherung hilft
Eine Alternative zu den Schlichtungsleuten ist der Gang zum Anwalt. Wer den Weg einschlägt, geht finanziell in Vorleistungen - es sei denn, die Rechtschutzversicherung springt ein. Eine solche Police kann auch nützlich sein, wenn Banken berechtigte Erstattungen auf Kulanz regeln wollen. Verbraucherschützer raten ab, sich auf eigene Faust juristisch mit Instituten auseinanderzusetzen.
Am 28. Oktober stehen die Bearbeitungsentgelte erneut auf der Tagesordnung des BGH. Dann wollen die Karlsruher Richter entscheiden, ob Verbraucher mit Krediten aus dem Jahr 2010 oder früher Geld erstattet bekommen. Bisher fallen diese Verträge unter die Verjährungsfrist - unter Verweis darauf liefen Betroffene mit Geld-zurück-Forderungen bisher meist auch bei den Ombudsleuten ins Leere, wie der DSVG bestätigt. Die Schlichter warten die Entscheidung aus Karlsruhe ab. Sollte der BGH die dreijährige Verjährungsfrist bestätigen, ist bei Verträgen des Jahres 2011 Eile geboten: Erstattungsansprüche können nur bis Ende 2014 geltend gemacht werden. (dpa)