Gelsenkirchen. . Das Amtsgericht in Gelsenkirchen-Buer hat in einem Verfahren gegen eine Bank auf seine geänderte Rechtsmeinung hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten hingewiesen. Das teilte Rechtsanwalt Arndt Kempgens mit.
Nachdem der Bundesgerichtshof vor einem Monat entschieden hat, dass Kreditinstitute keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen, hat jetzt auch das Amtsgericht in Buer in einem Verfahren (5 C 212/14) gegen eine Bank auf seine geänderte Rechtsmeinung hingewiesen. Das teilte Rechtsanwalt Arndt Kempgens mit.
„Im aktuellen Fall hatte es die Bank auf ein Klageverfahren ankommen lassen“, sagte der Jurist. Nach dem Urteil habe das Geldinstitut die Bearbeitungsgebühr sogar mit Zinsen zurückgezahlt. „Diese können jetzt auch Gelsenkirchener zurückfordern.“
Bis zu 3 % betrügen die Bearbeitungsgebühren. Zig Bauherrn und andere Kreditnehmer seien betroffen. „Bei einem Kredit von 200 000 Euro kommen bis zu 6000 Euro an Bearbeitungsgebühren zusammen“, rechnete Kempgens vor.
Wichtig: Kreditnehmer müssen von sich aus aktiv werden. Hierfür bieten nicht nur die Verbraucherzentralen im Internet Musterbriefe an, mit denen die Gebühren zurückgefordert werden können. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Das bedeutet: Nicht verjährt sind zumindest alle Erstattungsansprüche für Verbraucherkredite, die vom 1. Januar 2011 an abgeschlossen wurden.