Velbert. . Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nehmen dürfen. Andreas Adelberger von der Verbraucherzentrale Velbert lobt die Entscheidung und gibt Tipps, was nach dem Urteilsspruch nun zu beachten ist.

Wer einen Kredit abschließt, muss Zinsen zahlen, soviel ist klar. Unklar war bisher, ob die Bank zusätzlich zu den Zinsen eine Bearbeitungsgebühr verlangen kann. Der BGH hat nun entschieden, dass Klauseln in Verbraucherkreditverträgen, die eine Bearbeitungsgebühr festlegen, unwirksam sind (WAZ berichtete). Demnach müssen Verbraucher, also jeder, der bei Aufnahme des Kredits nicht gewerblich oder beruflich selbstständig handelt, lediglich Zinsen, nicht aber zusätzliche Bearbeitungsgebühren zahlen.

Das gilt für jedes Verbraucherdarlehen. „Auch bei Immobiliendarlehen darf keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden“, erklärt Andreas W. Adelberger von der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Die Rechtslage war lange Zeit strittig“, berichtet er. Daher sei er froh, dass durch das Urteil Klarheit geschaffen worden sei.

Unklarheiten bestehen jedoch bei der Frage der Verjährung der Rückzahlungsansprüche. „Wer sicher gehen will, sollte seine Ansprüche innerhalb dieses Jahres geltend machen“, so Adelberger. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen liege die Verjährungsfrist jedoch nicht unter zehn Jahren. „Aber der Verbraucher trägt natürlich ein gewisses Prozessrisiko, wenn der Vertragsschluss mehrere Jahre zurückliegt.“ In diesem Fall müsse man sich – je nach Höhe der Bearbeitungsgebühr – genau überlegen, ob sich das Risiko lohne. „Es kommt aber nicht darauf an, ob der Kredit vom Verbraucher bereits zurückgezahlt wurde“, stellt Adelberger klar. Auch in diesem Fall könne die Gebühr somit noch zurückverlangt werden.

Wer einen Vertrag über ein Verbraucherdarlehen abgeschlossen und Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, muss seinen Rückzahlungsanspruch bei seiner Bank geltend machen. Die Verbraucherzentrale stellt zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Adelberger rechnet mit vielen Anspruchstellern, da zu dem Thema bereits viele Nachfragen vorlägen. „Das Urteil wird für Wirbel sorgen“.