Karlsruhe. .

Banken dürfen für einen Verbraucherkredit keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Verbraucherrechte massiv gestärkt. Die Richter prüften zwei Klagen gegen Postbank und National-Bank. Konkret ging es um vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt zahlen müssen. Solche Kosten müssten durch Zinsen gedeckt werden, so die Richter.

Diese Klauseln benachteiligten die Kunden unangemessen, urteilte das oberste Gericht. Banken wälzten damit Kosten für jene Tätigkeiten auf die Kunden ab, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbrächten oder zu denen sie rechtlich verpflichtet seien. Die Kosten liegen zwischen 1 und 3,5 Prozent.

Wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren, hat der BGH jedoch nicht geklärt. Von der Entscheidung profitieren nach Angaben von Klägeranwälten aber sicher diejenigen, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben.

Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von insgesamt über 49 100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 im Internet aufgenommen und online eine vorgefertigte Vertragsmaske ausgefüllt. In einer der Klauseln war das Bearbeitungsentgelt vermerkt. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte derartige Klauseln mit ihrer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen.

Die Kreditwirtschaft erklärte, das Bearbeitungsentgelt sei als Preisbestandteil immer transparent gewesen. Dem Kunden seien die Gesamtkosten seines Kredits – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon während der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt worden. Heute würden viele Banken und Sparkassen die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren bereits nicht mehr erheben.

Zahlreiche Vorinstanzen hatten zugunsten der Verbraucher entschieden. Was fehlte, war ein höchstrichterliches Urteil. Die Banken könnte das Urteil viel Geld kosten. Unzählige Verbraucher haben gegen die Klauseln geklagt. Dem BGH liegen etwa 100 gleich gelagerte Fälle vor. Etliche Verfahren sind bei anderen Gerichten anhängig. (Az: XI ZR 170/13 u. 405/12)