Mülheim. Die Testphase soll im Sommer 2015 starten: Bereiche von Hagdorn, Kettwiger Straße und Muhrenkamp werden umgewandelt in eine „Teilfußgängerzone“.
Der Wortungetüme nicht genug, bekommt die Altstadt alsbald neben dem „Shared Space“ (beruhigter Verkehrsraum, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind) eine:„Teilfußgängerzone“!
Mülheims Planungspolitik hatte die Idee aus dem Leitbild-Projekt, die auch der Verein „Pro Altstadt“ vor einiger Zeit schon offensiv in der Öffentlichkeit bewarb, auf MBI-Initiative hin schon im Mai als Pilotprojekt für die Dauer eines Jahres abgesegnet. Nun legte die Verwaltung eine detaillierte Ausarbeitung ihres Konzeptes vor.
Aber zunächst einmal: Was bitteschön soll man sich unter einer „Teilfußgängerzone“ vorstellen? In der Altstadt werden es drei Straßenabschnitte sein, die durch Poller für den Durchgangsverkehr gesperrt werden und von der jeweils offenen Seite nur mehr vom Anlieger- bzw. Anlieferverkehr zu befahren sein sollen. Dies ist vorgesehen für die Straßen rund um den Dreiecks-Häuserblock mit markanter Spitze des Hauses, in dem bezeichnenderweise die „Diakonie am Eck“ untergebracht ist. So sollen die Kettwiger Straße (Hausnummer 16 bis CVJM-Haus), der Hagdorn (Hausnummern 11 bis 17) und der Muhrenkamp (Hausnummern 1 bis 14) zu jenen „Teilfußgängerzonen“ werden.
Einbahnstraßenregelung wird gedreht
Jene Beschränkung, so die Stadt, stelle sicher, dass die Stellplätze an der Einmündung Wertgasse/Kettwiger Straße sowie die von CVJM und kirchlichen Einrichtungen am Hagdorn erreichbar bleiben.
Um das Konzept im Sommer 2015, wenn die großen Tiefbaumaßnahmen an der Kettwiger und am Petrikirchenhaus abgeschlossen sein sollen, umzusetzen, nimmt die Stadt 2000 Euro für eine entsprechende Beschilderung in die Hand. Auch sind an der Wertgasse/Kettwiger Straße Poller zugunsten der Erreichbarkeit der Altstadt zu entfernen. Die Einbahnstraßenregelung auf der Kettwiger Straße (zwischen Wertgasse und Parkplatz des Backstein-Theaters) wird gedreht.