Herne. Es gibt neuen Knatsch um die Wahlplakate in Herne: Die CDU hat ihre Wahlhelfer zwei Tage früher als erlaubt zum Plakate-Aufhängen auf die Reise durch Herne geschickt. Und dann ist da noch die MLPD, die sich – wie zuletzt auch die Piraten – von der Stadt ungerecht behandelt fühlt.

Zur Erinnerung: Mit der Plakatierung dürfen die Parteien sechs Wochen vor dem Urnengang beginnen, diesmal war das der vergangene Sonntag. Laut „einschlägiger Rechtsprechung“, so Stadtsprecher Christoph Hüsken, seien in Herne angesichts einer Einwohnerzahl von rund 170.000 entsprechend 1700 Standorte für Plakate erlaubt; zulässig seien drei Plakate pro Standort. Und: Die fünf größten im Bundestag vertretenen Parteien – SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke – erhielten 40 Prozent der Flächen, 60 Prozent gingen an die anderen Wahlvorschläge. Piraten etwa, aber auch die MLPD kämen demnach auf 153 Plakate.

Bereits seit Freitag lächelt die CDU-Bundestagskandidatin Ingrid Fischbach auf Straßen und Plätzen – zwei Tage vor dem erlaubten Termin. „Da ist uns ein Fehler passiert“, sagt Petra Ströbele-Both, Geschäftsführerin des CDU-Kreisverbands, zur WAZ. Welcher, das wusste sie nicht zu berichten. Allein: Als der Fehler bemerkt worden sei, habe man die Plakatierung eingestellt. „Das Ganze tut uns leid – es ist passiert“, so Ströbele-Both. Was sagt Michelle Müntefering, die Konkurrentin von der SPD, zu dem „Fehler“? Nichts: Einen Kommentar will sie hierzu nicht abgeben, nur so viel: „Die SPD hält sich an die Vorgaben der Stadt.“

Die Union muss keine Strafe fürchten

Die Stadt hat „erst mal die gelbe Karte gezogen“, sagt Stadtsprecher Hüsken. Heißt: Eine Strafe muss die Union nicht fürchten. Dafür wird ihr demnächst ein Brief ins Haus flattern. In dem Schreiben will die Verwaltung die CDU an die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorgaben erinnern.

Bleibt noch: die MLPD. Die Marxisten-Leninisten hören wegen der Vorgaben der Verwaltung „den Amtsschimmel wiehern“. MLPD-Bundestagskandidat Peter Weispfenning spricht ob des Reglements der Stadtverwaltung von nichts Geringerem als einem „faktischen Verbot“ der Plakatierung. Die MLPD will im Bundestagswahlkampf 250 Plakate aufhängen, erlaubt seien auch ihr nur 153, klagt er. Zudem sei es der Partei verboten, unter anderem an Laternen- und Verkehrsmasten, an Bäumen und in der Fußgängerzone zu plakatieren. Weißpfenning spricht von einem „sehr fragwürdigen Demokratieverständnis“.

Hüsken verweist auch hier auf bestehende Gesetze: „Wir müssen rechtssicher handeln, und das tun wir.“ Im Übrigen: In der Fußgängerzone etwa seien Konterfeis – im Rahmen der Gestaltungssatzung – durchaus erlaubt. Für alle.